Hallo,
Ware W
Verkäufer V
Käufer K
Gehen wir also davon aus die W ist gestohlen und V bietet die Ware im Internet (wo = unerheblich) an.
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unabhängig von der Frage ob K weiß oder auch nur ahnt, dass W gestohlen ist, kann K kein Eigentum an der gestohlenen Sache erwerben. Das ist über § 935 BGB ausgeschlossen (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html).
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K könnte sich strafbar machen wegen Hehlerei gem. § 259 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html).
Zur Prüfung muss man etwas tiefer in das Strafrecht einsteigen. Ich kürze das aber ab: Hat K Kenntnis davon, dass die Ware gestohlen (oder rechtswidrig erlangt wurde, was bei einem Kopiervorgang (je nach Urheberrecht, also der Frage wer darüber verfügen darf) wahrscheinlich ist) ist oder er nimmt aufgrund seiner Ahnung an, dass das der Fall ist (er nimmt diese Tatsache also billigend in Kauf oder findet sich damit ab), dann dürfte der Tatbestand der Hehlerei einschlägig sein.
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Straftaten nach dem Urheberrecht könnten ebenfalls einschlägig sein. Hier fehlt mir allerdings das know-how um tiefer einzusteigen (unstrittig allerdings bei V, wenn er über die Rechte nicht verfügt).
Fazit: Auch wenn nur der Verdacht besteht, dass es sich um gestohlene Ware oder rechtswidrig hergestellte Ware handelt, dann Finger weg.
Grüße
who_knows