Kauf einer stillgelegten GmbH

Es wird eine inaktive GmbH mit einem Verlustvortrag verkauft und Beginn einer neuen anderen Geschäftstätigkeit. Der Verlust hat die Höhe des verbrauchten Kapitals (keine Vermögenswerte/keine Verbindlichkeiten). Wenn ich richtig liege, darf der Käufer, lt. § 8 KStG den Verlustvortrag nicht nutzen. Ist das so?
Außerdem muß das fehlende Kapital, wie bei einer Neugründung eingezahlt werden.
Wie wird das denn verbucht?

Nach § 16 Satz 1 UmwStG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 UmwStG tritt/treten der/die übernehmende/n Rechtsträger betreffend die übergegangenen Wirtschaftsgüter in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein. § 16 Satz 1 UmwStG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 UmwStG nennt zudem zentrale Rechtspositionen, für die dies insbesondere gilt - erhebt aber, wie bereits der Formulierung „insbesondere“ zu entnehmen ist, keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Als zentrale Rechtspositionen werden die folgenden aufgelistet:
• Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter
• Absetzungen für Abnutzung
• Die den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen
Mit § 16 Satz 1 UmwStG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG werden die folgenden Rechtspositionen wiederum von einem Übergang ausgeschlossen:
• Verrechenbare Verluste
• Verbleibende Verlustvorträge
• Vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte
• Zinsvorträge nach § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG

Die Stammeinlage muss auf jeden Fall eingezahlt werden:
Buchung: Stammeinlage an Bank

Danke erstmal für die Antwort.
Ich bin total Laie und frage mich wieso das UmwStG Anwendung findet. Die GmbH bleibt doch eine GmbH, wechseln tut doch nur der Gesellschafter.
Und da in der letzten Bilanz eine Stammeinlage ausgewiesen ist, erhöht sie sich doch wenn ich die neue Einzahlung darauf buche, oder?
Oder kann/darf ich die letzte Bilanz nicht als Grundlage (event. Anfangsbilanz) nehmen?
Oder buche ich als ersten Buchungssatz der „neuen“ GmbH - Stammeinlage gegen Verlust - Damit wären ja alle Bilanzkonten auf 0,00 und ich könnte dann das jetzt eingezahlte Stammkapital auf das dazugehörige Konto buchen. Mit dem Schachzug wäre auch der Verlust weg, der sowieso nicht übernommen werden darf.
Aber so simpel ist es sicher nicht. Über eine Nachricht wäre ich dankbar.

Es tut mir sehr leid, aber da bin ich überfragt. Ich denke, hier wäre es wichtig, einen Steuerberater einzuschalten. Sorry!

Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Die Antwort liegt leider nicht in meinem Wissensbereich.
LG
LebendigHH