Kauf einer Wohnung in Deutschland mit Darlehen

Ich habe hier eine wichtige Frage:Zwar habe ich mich entschlossen, zusammen mit meiner Frau (für meine kleine Familie) eine Wohnung für die gesammte Kosten von ca. 70.000 Euro zu kaufen (ohne Bank), aber mit Darlehen Vereinbarung mit meinen Eltern aus Ausland (Kein EU-Land). Wegen der auslandischen Überweisung usw, habe ich den Steuerberater gefragt, ob es unproblematisch wäre, dass ich so Geld bekomme, ohne das Geld meiner Eltern nicht extra gesteuert wird. (3,5 % Grunderwerbsteuer ist ja so wie so nötig zu bezahlen, das weiß ich ja wohl)
Er sagte, wenn die Wohnung als Eigenbedarf bewohnt wird, und dann wird es ja nicht extra gesteuert. Stimmt das? Ich habe große Sorge, dass ich jetzt ein super Immobilien-Angebot bekomme, dann plotzlich kriege ich dann 30 % extra Steuer vom Finanzamt, oder so was.

Der Herr von der Bank hat uns gesagt, es gibt keine Grenze mit der Überweisungsumme. Stimmt das?

Es wäre echt toll, wenn jemand von ihnen uns so schnell wie möglich weiter helfen können.

Vielen Dank für ihre Hilfe!!!

mfG
K.R.H

Eine Sondersteuer oder so etwas müssen Sie sicherlich nicht bezahlen.

Die Finale Steuerliche beurteilung sollten Sie in jedem Fall mit einem oder Ihrem Steuerberater machen auch wenn das ein paar Euro kostet. Dieses Euros sind sicherlich gut investiert.

Für Überweisungen gibt es „höchstgrenzen“. Erstens sind diese Grenzen unterschiedlich und zweitens beginnen die ab erheblich größeren Beträgen als die 70. - 80.000.

Das Geld können Sie dann direkt auf eine anderkonto von dem Notar überweisen lassen.

MFG
Kreditexperte

Guten Tag,
keine Sorge, das Geld muss nicht versteuert werden.

Die Vereinbarung mit den Eltern würde ich aber schriftlich machen, falls Finanzamt doch einmal fragt ob das Geld nicht ihnen gehört (und sie das nicht versteuert hätten).

Gruß
Martin Mendorf

Vielen Dank für Ihr Tipp, Herr, Kreditexperte. Das hat uns sehr erleichtert. Wenn ich noch mehr Frage bekomme, dann melde ich mich wieder.

Viele Grüße,
KRH

Vielen Dank für Ihr Tipp, Herr Mensdorf! Das hat uns sehr geholfen. Auf jeden Fall werden wir ein offizielen Dokument machen, und dann kann man sich schon vor das Finanzamt schützen. So können wir ruhig zum Notartermin auch gehen. Toll, dass es überhaupt wer-weiss-was gibt und man so gegenseitig helfen kann.

Freundliche Grüße,
KRH

Hallo,
das ist eine steuerrechtliche Frage. Der Bank ist es egal wieviel Geld aus dem Ausland kommt.
Am Besten Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Hier werden Sie kostenlos beraten.

Ganz unverbindlich würde ich schätzen, dass die gleichen Gesetze gelten, wie wenn das Geld innerhalb der EU oder DE überwiesen wird. Das heisst, es gibt Grenzen für Schenkungen, Gesetz bzgl. Geldwäsche und Einkommen.
Wie gesagt, bitte hier einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen!

FR

Hallo,

die 70.000 Euro der Eltern sind in Deutschland nicht steuerpflichtig, da es ein Darlehen ist. Somit fallen auch keine Steuern an.
Für Auslandsüberweisungen gibt es keine Betragsgrenze.

Gruß
Jürgen

Hallo K.R.H,

Deinen Formulierungen entnehme ich, daß Du keine deutscher Staatsbürger bist, aber hier in Deutschland lebst und mit Deiner Familie eine Wohnung ( Eigentumswohnung ) kaufen möchtest.

Die Grunderwerbsteuer fällt in jedem Fall an, aber mit weiteren Steuern ist der Kauf nicht belastet.

Welche steuerlichen Vorteile bringt Dir die Wohnung:

  1. Da Du sie ja mit Deiner Famililie selbst nutzen
    willst, praktisch keine. Zinsen für Darlehen - egal
    von wem und von woher - kannst Du nicht geltend
    machen.

M. E. bekommst Du die „Eigenheimzulage“, wenn Du in
Deutschland steuerlich veranlagt wirst.

Im Hinblick auf laufende Veränderungen ist mir die
Höhe nicht geläufig, aber Dein Steuerberater kann
Dich beraten.

  1. Zinsen für eine Wohnung können immer nur dann
    steuerlich geltend machen ( absezten ), wenn mit
    der Wohnung auch Einnahmen ( Mieten ) erzielt
    werden.

Wenn dies bei Dir über Gestaltung möglich ist, muß
beachtet werden, daß bei Darlehen aus dem
Familienkreis ( Deine Eltern ) der Geldfluß
nachgewiesen werden kann und eine schriftliche
Darlehensvereibarung ( Höhe - Zinssatz -
Rückzahlung - Verwendung )getroffen wird.

Grenzen und Vorschriften für die Geldüberweisung Deiner Eltern sind mir nicht bekannt.

Eventuell kann für Deine „Einnahme“ aus dem Geld der Eltern Schenkungssteuer anfallen; aber hier kenne ich mich garnicht aus.

Empfehlung: Spreche mit Deinem Steuerberater; er kennt
alle Details und kann Dich bestens
beraten, auch wenn es ein paar EURO
kostet.

Viel Glück im neuen Heim

Stefan Seidel

Hallo Jürgen! Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Hier bekomme ich mehr detaillierten Informationen als beim profi Steuerberater. Also bin ich beruhigt.

Viele Grüße
KRH

Hallo Stefan! Herzlichen Dank für Deinen sehr unfangreichen Informationen. Meine Frau ist deutsche, aber ich nicht, da wir ein Baby kommen haben, möchten uns meine Eltern beim Wohnungskauf helfen.

Das ist ja echt toll, dass Ihr für uns beste Berater als mein seid. Ich bekomme mehr Tipps von Euch!!! Auf jeden Fall würden wir eine schriftliche Darlehensvereibarung machen.

Vielen Dank nochmals, Stefan!

Einen schönen Tag noch für alle.
Mit freundlichen Grüßen
KRH

Hallo, davon hab ich keine Ahnung.

Hallo K.R.H,

vielen Dank für die positive Antwort; wenn ich Dir helfen konnte, freut es mich.

Wenn Deine Frau Deutsche ist und ihr in Deutschland arbeitet, steht die Frage nach der Eigenheimzulage nicht.

Ihr werdet diese bekommen; Höher und Dauer in Jahren bitte beim Steuerberater ( Achtung: eventuell kostenpflichtig ) oder bei Finanzamt erfragen. Gehe einfach hin und stelle diese Frage; das Finanzamt hat eine Auskunftspflicht.

Eine schriftliche Darlehensvereinbarung ist immer gut; nur die Zinsen kannst Du steuerlich nicht geltend machen, da Du die Wohnung selbst nutzt. Daher nur Eigenheimzulage.

Nach deutschem Steuerrecht gilt grundsätzlich:

Von den Einnahmen können immer nur die Kosten
abgesetzt werden, die erforderlich sind, um das
Einkommen zu erhalten bzw. zu erzielen.

Wenn Du meine persönlichen Daten aufrufst, wirst Du sehen, daß ich in Thüringen, den grünen Herzen Deutschlands wohne. Für einen Urlaub - bestens auch geeignet für Familien mit Kindern - empfehle ich Dir unsere Ferienwohnung.

Alles Gute Dir und der jungen Familie!!!

Stefan Seidel

Mit den Auskünften des Steuerberaters und es Bankmitabeiters ist die Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Etzel

Hallo

woher kommt denn das Geld ? Ich meine welches Land ? Das Geld unterliegt Landesrecht am Herkunftsort. Gegebenenfalls müssen die Eltern Schenkungssteuer bezahlen, falls es keine Freibeträge für Schenkungen gibt.
Eine Extra Steuer für Erwerb gibt es in Ihren Fall nicht.

Viele Grüße Uwe Jahn

Hallo Stefan.

Vielen Dank nochmals für weitere Tipps und den Angebot Deines Ferienhauses. Toll!

Wenn wir mal nach Thüringen fahren werden, melden wir uns bestimmt.

Viele freundliche Grüße
KRH

Hallo taumdeuter!

Danke trotzdem!

Gruß
KRH

Hallo Steffen,

danke für Deine Antwort.

Gruß
KRH

Hallo Herr Jahn,

vielen Dank für Ihre Tipps. Wir haben schon viele detaillerten Tipps bekommen und alles gut geregelt.

Danke nochmals.

Viele Grüße
KRH

Hallo und viel Erfolg

Gruß Uwe Jahn

Hallo K.R.H.,

sorry für meine späte Antwort! Dein Steuerberater hat recht!!!

Viele Grüße
benhed