Hallo!
Folgendes Beispiel:
Ein zweifamilienhaus gehört zwei Parteien G und B. B bewohnt die Hälfte des Hauses und G wohnt woanders.(Der Teil von G steht zur Zeit leer) Nun schickt B zwei Angebote über eine neue Zentralheizung an G. G reagiert aber nicht darauf. B kauft nut einfach eine neue Heizung!
Kann B die hälfte des Preises von G verlangen, oder hätte Er/Sie/Es vorher das Einverständniss von B einholen müssen?
Alles natürlich rein fiktiv!
Grüsse
hanewaldo
Hi
da nehmen wir die Teilungserklärung und schauen rein, was da über Modernisierungen drinsteht.
Gruß
HaWeThie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
da nehmen wir die Teilungserklärung und schauen rein, was da
über Modernisierungen drinsteht.
Gruß
HaWeThie
Halo!
Und wenn es so etwas nicht gibt?
Ich bin jetzt doch unsicher ob es es überhapt ein Zweifamilienhaus ist.
Wie wäre es wenn es ein Einfamilienhaus ist?
Fragen über Fragen
Grüsse
hanewald
Und wenn es so etwas nicht gibt?
Ich bin jetzt doch unsicher ob es es überhapt ein
Zweifamilienhaus ist.
Wie wäre es wenn es ein Einfamilienhaus ist?
Fragen über Fragen
Hallo
da muss ich gleich weiterfragen: Wem gehört denn das Haus?
Normalerweise kann der Eigentümer entscheiden, wass er damit macht.
Gruß
HaWeThie
Hallo
da muss ich gleich weiterfragen: Wem gehört denn das Haus?
Normalerweise kann der Eigentümer entscheiden, wass er damit
macht.
Gruß
HaWeThie
Hallo!
Das Haus gehört je zur Hälfte G und B und es ist ein Zweifamilienhaus.
Grüsse
hastdunichtgesehn