Hallo zusammen,
wenn eine Privatperson ein neues Navi verkauft und nicht angibt, dass es die abgespeckte Version ist (bei der diverse Halterungen und Kabel abgehen) und eine andere Privatperson kauft diese und bemerkt zuerst nicht, dass es sich nicht um die „Vollversion“ handelt. Der Verkäufer hat an der Verpackung zusätzlich die Hinweise auf die „abgespeckte“ Version unkenntlich gemacht.
Am nächsten Tag möchte der Käufer das Gerät zurückgeben und sein Geld wieder haben.
Der Verkäufer wehrt sich dagegen.
Gilt hier „gekauft wie gesehen“? Oder wer ist hier im Recht?
Danke für eure Hilfe.
MfG
Uli
Hallo zusammen.
Hat keiner einen Ratschlag, in welche Richtung das Recht tendiert?
Würde mich echt freuen, Tendenzen zu erkennen.
Grüße
Uli
Hallo,
wenn eine Privatperson ein neues Navi verkauft
dann ist das schon mal verdächtig, da er es meist ja umtauschen hätte können 
und nicht angibt, dass es die abgespeckte Version ist
was kann ein Unbedarfter annehmen, also welche Version ist klarer Exot?
Der Verkäufer hat an der Verpackung zusätzlich die Hinweise auf die „abgespeckte“ Version
unkenntlich gemacht.
Verpackung transportgeschädigt? Preisschild drüber? absichtlich manipuliert? War die Verpackung Teil des Deals?
Auch hier wird im Zweifel jemand behaupten und ein anderer bewerten.
Beide Protagonisten werden ambitionierte Anwälte finden mit Aussicht auf Erfolg.
Der Käufer könnte wegen Betrug, arglistiger Täuschung oder Irrtums anfechten, der Verkäufer könnte einen Motivirrtum des Käufers unterstellen.
Gilt hier „gekauft wie gesehen“? Oder wer ist hier im Recht?
Nein, hier gilt wer ist der Gerissenere und hat die dickeren Eier.
Gruß
achim