Kauf eines Doppelhauses auf Erbpachtgrundstück

Hallo,

wie ist es bei einem Erwerb einer Immobilie auf einem erbpachtgrundstück .
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und die grundstückssteuer? Kann man sich irgendwo schlau machen, ob das Haus einen realistischen Preis hat? Wie ist es mitAnbauten in einem carport, könnte esSchwierigkeiten bei der Genehmigung geben? Erhöht sich der erbpachtzinseventuell noch? Gibt es „versteckte“ Kosten? 
Sorry für dieRechtschreibung, aber mir fehlt hierirgendwie der Curser :smile:
Danke für eure Hilfe!!!

Hallo,

wie ist es bei einem Erwerb einer Immobilie auf einem erbpachtgrundstück .

Kompliziert

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer

Etwas niedriger, als wenn man auch das Grundstückkaufen würde. Aber auch für das Erbbaurecht (= Grundstück) ist diese Steuer zu zahlen.

und die grundstückssteuer?

Nicht vorhersehbar, Verkäufer fragen.

Kann man sich irgendwo schlau machen, ob das Haus einen realistischen Preis hat?

Das kann man nicht nur, das sollte man auch. Die üblichen Immobilienprotale verschaffen einen guten Überblick.

Wie ist es mit Anbauten in einem carport, könnte es Schwierigkeiten bei der Genehmigung geben?

Klar kann es das, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält. Auf jeden Fall vor dem Kauf mit der Gemeinde klären.

Erhöht sich der erbpachtzinseventuell noch?

Das kann gut sein. Dazu sollte man den Erbpachtvertrag einsehen.

Gibt es „versteckte“ Kosten?

Dazu müßte man wissen, welche Kosten Dir bereits bekannt sind.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
kenne mich leider zu wenig aus mit Erbpacht, von daher kann ich keine fachkundige Empfehlungen bzw, Tipps geben.
Es tut mir leid.
Gruß
mathilda030

Servus,

zur Bewertung eines Erbbaurechtes für Zwecke der Grunderwerbsteuer guckst Du hier.

Wegen der Grundsteuer lässt Du Dir den letzten Bescheid zeigen - der Einheitswert, der dem Grundsteuermessbetrag zugrunde liegt, ist zwar theoretisch nachvollziehbar, aber der wesentliche Punkt, die nach Wertverhältnissen vom 01.01.1964 erzielbare Jahresrohmiete, ist eine kleine Wissenschaft für sich, mit der man sich beim Kauf eines Objektes nicht unbedingt aufhalten sollte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

der Erbpachtzins wird sich mit einem neuen Vertrag oder Vertragspartner sicherlich erhöhen.
Der Grunstückseigentümer muss mit den neuen Erbbauberechtigten einverstanden sein.
Ich habe z. B. erlebt, daß bei Kirchengrundstücken zwar Muslime genommen wurden, aus der Kirche Ausgetretene jedoch nicht.

Siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/BJNR000720…

Ansonsten vergleichbare Häuser im Internet ansehen und den Grundstückswert rausrechnen.

Dabei auch beachten, daß bei der Kreditaufnahme das Grundstück zur Berechnung der Sicherheiten nicht zählt!

Grüße
miamei