Fam.kann seine Schulden(Hauptgläubiger BSK + sonstige - STadtwerke etc.) nicht mehr bezahlen
daraufhin beantragt die Gläubigerbank Zwanksvollstreckung(Eintragung Zwangshyp Grundbuch)
Fam. hat nix ausser opas klein Häuschen was sie auch bewohnen
in letzter Minute, sozusagen , wird ein Makler beauftragt das Haus an den Mann/Frau zu bringen
Gläubigerbank hat sich einverstanden erklärt (Abtretungserklärung),
den Verkauf durch einen beauftragten Notar treuhänderisch abzuwickeln
die Verkäufer hatten ursprünglich relativ wenig Schulden so das wohl nach dem Verkauf und nach Bedienung aller Gläubiger noch was übrig bleibt
soviel zum k u r z e n Sachverhalt,hoffe ich habe das einigermaßen richtig wieder gegeben
Alle Fragen die ich in dem Zusammenhang habe, hier zu fragen ist wohl vermessem !
Nur soviel
Ist diese Vorgehensweise üblich?
Auf was muß ich besonders achten?
Ein Problem ist auch noch , das die Fam sich eigentlich keine Wohnung nehmen kann geschweigen umziehen oder sonst was.
Es ist 0 € vorhanden.
Makler meint es wäre ein Anschubfinanzierung notwendig.
Das wird alles im KV vor Notar festgehalten und natürlich mit dem KP verrechnet. Bedingung wäre allerdings das die Fam vor KV Unterzeichnung auszieht.
Geht sowas überhaupt?
Wie hoch ist das Risiko einzuschätzen?
Noch ein Problem - die Versicherung wurde natürlich auch nicht bezahlt.So das der Käufer vorher die Versicherung abschließen und bezahlen müßte - über die jetzigen Besitzer da ich ja kein Haus versichern kann was mir nicht gehört.
Geht sowas?
Könnte man das Prozedere mit dem Auszug/Umzug/Versicherung in einem gesonderten Notarvertrag vereinbaren?
Soweit ich das einschätzen kann sind die Verkäufer an einer vernünftigen Abwicklung interessiert da ihnen wohl auch die Zeit im Nacken sitzt.Ich frag mich allerdings auch ob man sich auf sowas einlassen sollte.Es ist halt günstig - ich muß es aber auch nicht kaufen.Tja man weiß es nicht genau nich…
Ich bedank mich schon mal bei jedem der überhaupt HIER angekommen ist
Dass Du kein Risiko eingehst und nur dann etwas bezahlst, wenn Du Deine Gegenleistung hast.
Ein Problem ist auch noch , das die Fam sich eigentlich keine
Wohnung nehmen kann geschweigen umziehen oder sonst was.
D.h. Du kaufst ein Haus mit mittellosen Bewohnern, die Du erst einmal aus dem Haus rausbekommen must.
Makler meint es wäre ein Anschubfinanzierung notwendig.
Was meint er damit ? Du sollst denen den Umzug bezahlen ?
Geht sowas überhaupt?
Klar.
Wie hoch ist das Risiko einzuschätzen?
Hoch.
Ich würde parallel zum Kaufvertrag einen Mietvertrag über 6 oder 12 Monate abschließen und die Miete direkt vom Kaufpreis abziehen. wenn dann der Kauf abgewickelt ist, haben die Leute das Geld und die Zeit, um sich eine neue Bleibe zu suchen. Wenn sie es dann nicht tun, hast Du ein Problem.
Noch ein Problem - die Versicherung wurde natürlich auch nicht
bezahlt.
Das ist kein Problem, sobald Du die Hütte gekauft hast, schließt Du eine neue ab.
Könnte man das Prozedere mit dem Auszug/Umzug/Versicherung in
einem gesonderten Notarvertrag vereinbaren?
Könnte und müßte.
Zeit im Nacken sitzt.Ich frag mich allerdings auch ob man sich
auf sowas einlassen sollte.Es ist halt günstig - ich muß es
Ich würde es nur unter ganz bestimmten Umstäden tun.
Ich würde parallel zum Kaufvertrag einen Mietvertrag über 6
oder 12 Monate abschließen und die Miete direkt vom Kaufpreis
abziehen. wenn dann der Kauf abgewickelt ist, haben die Leute
das Geld und die Zeit, um sich eine neue Bleibe zu suchen.
VETO!!!
Ich würde AUF GARKEINEN FALL einen Mietvertrag mit den Vorbesitzern abschließen! Dann haben die nämlich sämtliche Rechte eines Mieters und sind u.U. viel schwerer rauszubekommen!
Ich habe das so verstanden, dass ein Zeitmietvertrag über 6 oder 12 Monate abgeschlossen wird. Die Miete wird gleich vom Kaufpreis abgezogen, sodass die Herrschaften ganz bequem eine neue Wohnung suchen können. Das dürfte eher weniger Probleme bereiten, weil eine Kündigung ja gar nicht mehr notwendig ist. Widerspruch gibt’s also nicht mehr.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
keine Ahnung, ob das in Deutschland geht:
Der Käufer könnte eine Anzahlung (notariell) machen und die Restzahlung
an die Verpflichtung knüpfen, dass das Haus geräumt ist.
solche Sachen sind durchaus nicht unüblich, weil die ZV viel Geld kostet und wenig bringt. D.h. wenn der Schuldner nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert ist, dann sollte er mit dem Gläubiger an einem Strang ziehen und versuchen einen freihändigen Verkauf zu organisieren. Allerdings ist eine solche Geschichte für den Käufer mit massiven Risiken verbunden, die es erforderlich machen, sich nicht nur hier in einem Forum mal „unverbindlich zu informieren“, sondern sich parteiischen Rechtsbeistand während der ganzen Geschichte zu holen. Also klassischerweise einen spezialisierten Anwaltskollegen.
Ein wichtiger Punkt bei dem dann zu schließenden Vertrag wäre die sofortige Unterwerfung der Verkäufer unter die Zwangsvollstreckung bzgl. der Räumung des Objektes, damit der Käufer nicht im Falle des Falles dann noch großen Aufwand hat. Zudem muss der Kaufpreis auch entsprechend gesplittet werden, um eine mehrfache Zug-um-Zug-Situation zu schaffen, die das Risiko des Käufers minimiert. Gerade hierbei müssen aber auch die Gläubiger mitspielen, und da wird es oft heikel. Allerdings kann man natürlich das Risiko auch durch einen entsprechenden Preis oft schon „erträglicher“ machen, und auch da zeigt sich, dass er private Käufer oft nicht genug Pokerface hat, um sich hier eine entsprechende Position zu verschaffen, und ihm auch einfach der Hintergrund fehlt, was tatsächlich rauszuholen ist. Ich denke da an eine Bank auf Göäubigerseite, die mir über Monate vorwarf, mich an meinen Mandanten zu versündigen, bis sie dann schließlich doch € 70.000,-- weniger akzeptierten. D.h. man sollte bei so einer Geschichte auch die Zeit haben, das Spiel etwas länger spielen zu können.
Trotz aller Risiken kann so eine Geschichte eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten sein. Der Käufer erhält relativ preiswert und mit kalkulierbarem Risiko ein interessantes Objekt, und Verkäufer un Gläubiger sparen sich die Kosten der ZV und wissen, was unter dem Strich rauskommt, was bei der ZV nie vorher kalkulierbar ist.
Ihr meint also das Prozedere mit der eingeleiteten Zwangsvollsteckung und dem Verkauf durch die Eigentümer vor Zwangsversteigerung, ist ok.Gut.
Das Problem mit dem Auszug der Leute…mmh
Die Anschubfinanzierung hatte ich mir so vorgestellt -
ich organisiere einen Transporter (bezahle den natürlich auch)
helfe den Leuten den Umzug zu machen(da steht eh nicht besonders viel drin)also Zeugs raus aus dem Haus und reine in eine Wohnung die sich die Leute vorher besorgen zb von der Stadt/Sozialamt oder wo bekommen die eine Wohnung her? Kaution ? nicht von mir nö
Diese Auslagen und die Arbeit natürlich wird vom KP abgezogen und die vorgehensweise im Kauf/Zusatzvertrag festgehalten.
Gibs sowas?
Nun hab ich heute nochmal mit dem Makler gesprochen.
Auszug vor KV Unterzeichnung sei nicht gut/möglich da die Verkäufer ja nicht wissen ob dann auch der KP gezahlt wird.Is doch lächerlich oder?
Ich meine,der Entwurf KV und die Hilfe beim Umzug , das sind doch Kosten die mir vorher entstehen und ich weiß auch nicht ob sie hinterher den KV unterzeichnen.Deshalb sollte man das vllt im gesonderten Vertag machen?oder
Was will der,ich hab den Eindruck er meint ich bekomme das Geld nicht zusammen.Ich hab noch nicht soviel mit Makler zutun gehabt,meint ihr er verhält sich anders wenn ich ihm nachweise das genug flüssig ist?
oT
Sind die so? diese Makler - wenn du nicht mit dicker Karre vorfährst mußt du halt einen Kontoauszug mitbringen damit sie dich ernst nehmen?
Zur Versicherung
Ab wann kann ich denn eine Versicherung abschließen?
Wenn der KV unterzeichnet ist?Also ab diesem Tag aber vorher abgeschlossen?
Was ist mit der Zeit davor? - das Haus ist ohne Versicherung
Im schlimmsten Fall wird alles eingeleitet mir entstehen Kosten und dann brennt das Haus einen Tag vor Unterzeichnung ab.
Wäre doch besser wenn sofort von der Besitzerin eine Vers. abgeschlossen wird.In dem Vers.vertrag könnte dann gleich festgehalten werden das ich als Käufer die Prämie bezahle und den Vertrag möglicherweise später übernehme.
Lassen sich Versicherungen auf sowas ein?Gibs da Erfahrungen?
Wer weiß evtl laß ich doch die Finger davon.
Mit welchen Kosten muß ich rechnen wenn ich mir dafür einen Rechtsverdreher nehme?
KP > 50T
Du kannst den vereinbarten Kaufpreis beim Notar einzahlen. Das nennt
sich glaub ich „Ander-Konto“ und vereinbaren, dass das Geld erst
ausbezahlt wird, wenn:
die Leute tatsächlich ausgezogen sind
das Haus nicht abgebrannt ist
der Kaufvertrag vor dem Notar unterschrieben ist
Mit welchen Kosten muß ich rechnen wenn ich mir dafür einen
Rechtsverdreher nehme?
Wenn Du so fragst, möchte vermutlich keiner für Dich arbeiten wollen.
Die Herren haben auch ihren Stolz.
Ansprechpartner wäre auch die zu finanzierende Bank und da sowie so Notar benötigt wird, kann man auch mit diesem reden. Notar-Ander-Konto ist eine gute Alternative.