Hallo…
ich habe folgende Frage:
Ich beabsichtige mich selbständig zu machen und will einen Firmen-PKW kaufen.
Der Wagen kostet z. B. 23.800,- Euro inkl. MwSt.
Ich wäre Umsatzsteuerpflichtig in Zukunft.
Das bedeutet, ich kann in dem Kaufjahr die gesamte gezahlte MwSt., also in dem Rechenbeispiel 3800,- Euro, mit meiner eingenommen Mehrwertsteuer von Kunden verrechnen?
Abschreibung betrifft dann nur den Wert des Fahrzeuges, den ich in meiner Buchhaltung gem. der AfA mindern muss?
Oder muss ich die 3800,- auch auf den gesamten Abschreibungszeitraum aufteilen?
Ich steh irgendwie etwas auf dem Schlauch.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß Tequillia