Kauf eines gebrauchtwagen unter Angaben falscher Tatsachen

Erstmal ein freundliches „Hallo“ an alle.

Ich habe letzte Woche einen gebrauchten 94er Mercedes Benz mit eines Gasanlage für 600€ gekauft, der Grund des Kaufs war Hauptsächlich die Gasanlage.

Deshalb hatte ich mir vom Verkäufer geneu zeigen lassen wie das mit der Gasanlage funktioniert. 

In den Kaufvertrag haben wir hineingeschrieben „gekauft wie gesehen“ da das Auto mehrere Kratzer beulen und Roststellen hat, gefahren ist es ja und ansonsten war nichts weiteres zu sehen und der Verkäufer hatte auch nichts erwähnt.

Also haben wir (mein Vater und ich) das Fahrzeug gekauft und am nächsten Tag gleich angemeldet und abgeholt. Auf der Heimfahrt kam dann die ernüchterung das wohl etwas mit der Gasanlage nicht Stimmen muss da die Füllstandsanzeige für das Benzin kontinuirlich gesunken ist. 

Ich hatte den Verkäufer daraufhin Sofort angerufen der dann meinte das es beim ihm auch schonmal vorgekommen ist und ich die batterie für ein paar Minuten mal abklemmen sollte was ich dann auch ohne erfolg versucht hatte.

Soweit ich jetzt weiß handelt es sich ja hier jetzt um Angaben falscher Tatsachen was eins der Tatbestandsmerkmale des Betruges (§ 263 StGB) ist.

Das einzige was mir jetzt noch sogar bereitet ist der absatz (gekauft wie gesehen) jedoch ist dies ja ein Versteckter und kein ersichtlicher mangel.

Bin jetzt ich im unrecht oder hat der Verkäufer sich mit diesen drei Worten gerettet?

Sorry ist bestimmt nicht nett von mir aber allein bei diesem Preis muss man schon stuzig werden. Eine echt gute Gasanlage kostet ja schon mal bei mindestens ab 1800 € aufwärts.
Und man kann diese aus Fahrzeugen demontieren und wieder in ein anderes montieren.
Also sind Sie hier auf einen echten Preller reingefallen. Ob die drei Worte nun so entscheidend sind ist die Frage die Sie hier beantwortet haben möchten. Liegt aber leider nicht in meiner Kompetenz. Falls Sie Mitglied im ADAC sind und zufällig einen Verkehrsrechtsschutz Versicherung besitzen könnte der Ihnen wahrscheinlich am besten weiterhelfen. Zwischen 80 bis 100 € kostet wohl solch ein Gutachten vom TÜV bzw. der DEKRA. Habe ich schon mal machen lassen bevor ich mein Auto verkauft habe. Damit steht man gegenüber dem Käufer immer in einer besseren Position da.
Wenn ich richtig informiert bin müssen Sie, auch wenn sich das jetzt Sch… anhört, dem Verkäufer eine Täuschung bzw. verschwiegene Mängel nachweisen. So ist das in der deutschen Rechtssprechung. Wer den Schaden hat muss sich dafür noch rechtfertigen.
Es tut mir Leid Ihnen dabei leider nicht weiter helfen zu können. Hoffe aber Sie kommen noch irgendwie noch zu Ihrem Recht.

Mit freundlichen Grüßen
OnMemory

Hi.

Wenn ich richtig informiert bin müssen Sie, auch wenn sich das jetzt Sch… anhört, dem Verkäufer eine Täuschung bzw. verschwiegene Mängel nachweisen. So ist das in der deutschen Rechtssprechung. Wer den Schaden hat muss sich dafür noch rechtfertigen.

Ja, so ist das eben in einem Rechtsstaat. Stichwort Unschuldsvermutung. Und dann halt auch noch das Problem, dass man eben Nachweisen muss, dass die gestellten Ansprüche gerechtfertigt sind. Wäre ja auch doof, wenn’s andersrum wäre, sonst könnte ich ja jetzt irgendeinen Anspruch gegen dich stellen, bei dem du dann beweisen musst, dass der ungerechtfertigt ist. Würde schwer werden, oder?

MfG,
TheSedated

faq
tja, leider hast Du nicht nur beim Kaufvertrag, sondern auch hier wieder nicht gelesen, was du als gelesen bestätigt hast. Alles für die Katz, hier darf niemand antworten.

was passt den nicht von der faq?

die gasanlage ist etwa 10jahre alt und das geld nicht mehr wert, daher isz das in ordnung mit dem preis.
ICh habe jetzt ein schreiben einer Werkstatt das das Steuergerät durch unsach gemäßen einbau und befestigung beschädigt wurde.

was passt den nicht von der faq?

was genau hast Du an

**Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.**

nicht verstanden, obwohl Du es mittlerweile schon drei mal bestätigt hast?

Kann doch wohl nicht wahr sein…

Finde ich total unnütz

Finde ich total unnütz

Sag das dem Gesetzgeber.

Aber wo genau ist denn das Problem, wenn man sich dran hält wie in der faq beschrieben?