Kann ein Freiberufler das Auto nach Ablauf der Abschreibungszeit (bei Neuwagen also nach 6 Jahren, bei Gebrauchtwagen nach 2-4 Jahren) einfach privat verwenden, verkaufen etc. wie er will oder ist es dann immer noch eine Entnahme von Betriebseigentum und muß versteuert werden?
Stimmt es, daß der Käufer, der ein Auto von einem Freiberufler kauft, automatisch von diesem eine Gewährleistung wie beim Händler erhält und der Freuiberufler somit ein Jahr für seine Reparaturen haftet? Wäre dies auch so, wenn das Auto bereits vollständig abgeschrieben ist?
Wenn ein Freiberufler das Auto VOR Ende der Abschreibungszeit verkauft, muß er dann einfach die Mehrwertsteuer des Restwertes als Gewinn auf meine Gewinnermittlung aufschlagen, da er die MwSt. des Gesamtpreises ja bereits komplett im 1. Jahr absetzen durfte?
Welchen Vorteil hat Leasing eigentlich? Ein Freiberufler, der sein Auto überwiegend berufl. nutzt kann doch beim Kauf auch alles steuerlich absetzen??? MwSt., Tankquittungen, Reparaturen und sogar Kreditraten und Zinsen!?
zu 1) und 4) kann ich versuchen, dir aus eigener Anschauung etwas mitzuteilen. Bin kein Steuerfuzzi. Deshalb kann ich alles von der praktischen Seite zu erklären versuchen.
zu 1) Im Allgemeinen mache ich das so, dass ich als Selbständiger meine gepflegten Wagen ins Private übernehme, da ich dann weiss, was mich erwartet. Dazu ist es nötig, dass ich zu einem Sachverständigen fahre und den Wagen schätzen lasse, damit das FA beruhigt ist. Es soll ja alles seinen geregelten Ablauf gehen. Mein StB handelt dann folgendermassen: Nehmen wir mal an, dass das alte Auto noch 10 Teuros wert ist, der Neuwagen kostet dann 50 Teuros, dann gibt es wieder 40 Teuros neues Abschreibungsvolumen. Alles Klar?
zu 4) Leasing hat den Zweck, möglichst wenig Kapital zu binden. So kann man den eigentlichen Wagen leasen, man kann aber auch alle Kosten bis auf den Treibstoff leasen. Der Leasingbetrag ist dann gleich Kosten. Beim Kauf eines Wagens dagegen fliesst nur der Abschreibungsbetrag neben den allgemeinen Unterhaltungskosten (also ca. 1/6 je nachdem) in die Steuerberechnung, so erzielt man dadurch nur einen Steuerstundungseffekt. Nachteil des Leasings ist eigentlich kein Steuerlicher. Wenn man nach Leasingende den Wagen auf den Hof des Händlers stellt, dann kommt das dicke Ende in Form einer gesalzenen Reparaturrechnung, denn der Händler will ja praktisch einen neuwertigen Wagen wieder zurücknehmen. Dies ist die berechtigte Erfahrung aus fast allen Gesprächen, die ich mit Kollegen geführt habe. Natürlich kann man dann diese Rechnung direkt in die Kosten fliessen lassen. Nebenbei bemerkt: Man sollte eigentlich diese gut durchreparierten Wagen als Gebrauchtwagen kaufen. Alles klar?
Ich hoffe doch. Jetzt können die Experten ihre Meinung los werden.
zu 1) und 4) kann ich versuchen, dir aus eigener Anschauung
etwas mitzuteilen. Bin kein Steuerfuzzi. Deshalb kann ich
alles von der praktischen Seite zu erklären versuchen.
zu 1) Im Allgemeinen mache ich das so, dass ich als
Selbständiger meine gepflegten Wagen ins Private übernehme, da
ich dann weiss, was mich erwartet. Dazu ist es nötig, dass ich
zu einem Sachverständigen fahre und den Wagen schätzen lasse,
damit das FA beruhigt ist. Es soll ja alles seinen geregelten
Ablauf gehen. Mein StB handelt dann folgendermassen: Nehmen
wir mal an, dass das alte Auto noch 10 Teuros wert ist, der
Neuwagen kostet dann 50 Teuros, dann gibt es wieder 40 Teuros
neues Abschreibungsvolumen. Alles Klar?
Würde ich nicht so sehen. Abschreibungsvolumen ist 50.000 (AfA = Aufwand), Restbuchwert (wahrscheinlich 1) = Aufwand, Entnahme = Betriebseinnahme 10.000.
Lasse mir aber gern erklären, warum Du die beiden Sachen saldieren willst.