Kauf eines gepfändeten Eigentumanteils

Hallo Experten,

wenn man von einem Miteigentümer einer Immobilie dessen Anteil kauft, der mit gepfändeten Forderungen belastet ist, dann kriegt man diese Belastung mit, so wie sie ist. Das heißt, die Pfändung bleibt drauf, bis man als Käufer sie abbezahlt, wohingegen der Verkäufer frei wird, doch bleibt sonstiges evtl. pfändbares Vermögen des Käufers ungepfändet. Stimmt das so?

lG

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wenn man von einem Miteigentümer einer Immobilie dessen Anteil
kauft, der mit gepfändeten Forderungen belastet ist, dann

Normalerweise kauft man doch eine Immobilie (oder den Anteil) lastenfrei. D.h. der Notar bedient aus dem Kaufpreis erst einmal die offenen Forderungen an den Verkäufer. Wenn man das so gemacht hat, ist man als Käufer aus dem Schneider. Wenn man die Lasten mit übernommen hat, wird man sie wohl oder übel tilgen müssen, und zwar mit seinem ganzen Vermögen und Einkommen.

Hoffe, dass ich die Frage richtig verstanden habe.