Kauf eines Hauses mit eingetragenem Nießbrauch

Guten Morgen,

angenommen ein Haus, für welches grundbuchrechtlich ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, soll verkauft werden. Muss der Nießbrauchberechtigte dann auch im notariellen Kaufvertrag seine Zustimmung geben oder wie ist hier zu verfahren, damit der spätere Käufer nicht in eine Falle tritt? WElche Kosten fallen hierfür an?

Gruß
Dora

Man kauft mit Nießbrauchrecht und ist nicht verhandelbar. Um welches Nießbrauchsrecht handelt es sich?
Nießbrauch ist nicht gleich Nießbrauch!
Bitte direkt an meine Mail-Adresse: [email protected]

Viele Grüße
Friedrich Pausch

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Hallo Dora,

bei bestehenden Nießbrauchsrechten ist höchte Vorsicht geboten. Ohne den Berechtigten läuft da nichts. D.h. man muss zunächst den Umfang des Nießbrauchs klären und sich dann überlegen, ob dieser die eigenen Verwendungsansichten beeinträchtigen wird oder nicht. Übernimmt man den Nießbrauch, bedeutet er auf jeden Fall einen Abschlag auf den Kaufpreis (die Höhe bestimmt sich nach dem Umfang). Will man den Nießbrauch nicht übernehmen, muss man mit dem Berechtigten über eine Ablösung verhandeln. Der Ablösebetrag wird üblicherweise nach der so genannten Sterbetafen berechnet. D.h. man nimmt den Jahreswert (~Miet-/Pachtwert) und schaut in der Sterbetafel nach, wie alt statistisch der heute n Jahre alte Berechtigte werden wird. Dann multipliziert man die Sache, rechnet sich ggf. noch einen Wolf mit Wertsteigerungen und -verlusten sowie Lebenshaltunskosten, …) und kommt so zu einem Betrag, der die Richtschnur bildet. Kennt der Berechtigte dieses Verfahren nicht, und nennt freiwillig einen niedrigeren Betrag, kann man sich freuen, will er mehr und ist man selbst nicht bereit mehr zu zahlen, scheitert die Sache eben. Es gibt außerhalb einer Zwangsversteigerung aus besserrangigem Recht keine Möglichkeit den Nießbrauch gegen den Willen des Berechtigten los zu werden.

Da hier Verhandlungsgeschick gefordert ist und auch formal eine Menge Dinge zu beachten sind, sollte man sich in so einem Fall auf jeden Fall den Rat eines immobilienrechtlich spezialisierten Anwaltskollegen holen. Der kommt auf jeden Fall billiger, als wenn man hinterher mit einem Haus dasteht, was einem zwar gehört, in dem man aber keine Rechte hat.

Gruß vom Wiz

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DANKE
Ö

Hallo lieber Ralf,

lass doch bitte Deine Kommentare und Unterstellungen. Es gibt Dinge, die man zwar behandelt, aber nicht öffentlich darstellen möchte. Kannst Du das verstehen?
Als Immobilienfachmann habe ich meine Mandanten und bin in Einzelfällen auch bereit, über dieses Forum Antworten zu geben, falls es nicht zeitlich ausartet. Viele Male muss ich den Kopf schütteln, mit welcher Oberflächlichkeit Antworten gegeben werden, ohne den wahren Hintergrund zu kennen.
Meine Mailadresse habe ich deshalb hinterlassen, weil ich nur sporadisch auf diese Seite schaue.
Ich glaube, das klärt den Sachverhalt auf.

Noch einen kleinen Hinweis an Dich Ralf:
Meist bekomme ich direkte Anfragen aus diesem Forum, die ich dann versuche zu beantworten. Oftmals aber sind die Informationen zu vage um eine vernünftige Antwort zu geben.
Warum, glaubst Du, schreiben diese Leute nicht öffentlich, sondern direkt an die registrierten Fachleute?

An die Fragesteller noch einen Hinweis:
Wenn die Frage nicht exakt genug gestellt ist, so kann die Antwort leider auch in die falsche Richtung führen. Oftmals ist ein für Euch nur „unbedeutender Umstand“ entscheidend für die Problemlösung.

Man kauft keine Tüte Brausepulver, also sollte man auch entsprechend vorsichtig handeln.
Grüße an das Forum
Friedrich Pausch

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