Kauf eines Hauses mit Ferienwohnungen

Hallo,
ich bin seit einem Jahr Eigentümer einer Immobilie mit 4 Ferienwohnungen und 4 fest vermieteten Wohnungen.

Nun musste ich feststellen, dass ein Teil des Gartens mit einer Gartenlaube durch einen der Mieter nebenvermietet wird.

Dieser Mieter hat mit dem ehemaligen Eigentümer einen Vertrag geschlossen, dass dies erlaubt sei.

Diesen Vertrag haben wir bei Vertragsschluss allerdings nicht erhalten.

Kann ich den Mieter nun dazu zwingen, die Vermietung des Gartenteils mit Laube zu unterlassen?

Ich bin über jede Antwort sehr dankbar…

Hallo,

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht bei einem Fachanwalt anfragen, oder bei
Vermietergruppen. Denke, es wird so was ähnliches wie den Mieterschutzbund auch für
Vermieter/Eigentümer geben.
Viel Erfolg bei der Suche .

Hallo und guten Abend,

meinem Kenntnisstand nach zuerst einmal NEIN…

Ein Vertragswerk, welches zum Zeitpunkt eines Besitzwechsels bestand - und nicht im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts im Vollzug des Besitzwechsels gekündigt wurde, hat weiterhin Bestand - und Bestandsschutz.

Eine Möglichkeit, die mir spontan einfällt, ist eine Kündigung wg. Eigenbedarf…

Nur sollten Sie dann mit dieser Laube und dem untervermieteten Teil des Gartens irgendetwas anfangen, da Ihr Mieter ansonsten die (berechtigte) Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen…

Um etwas detaillierter Auskunft geben zu können brauche ich allerdings mehr Info…

Sie können mir - wenn Sie möchten - Ihre Festnetznummer mailen - und wann Sie am Wochenende erreichbar sind - ich habe Flatrate für Anrufe ins Festnetz und könnte mich morgen / späterer Nachmittag oder Sonntag mal telefonisch melden und vielleicht den einen oder anderen Tip / Hinweis geben… sofern Sie wollen.

ansonsten auch gerne per Mail
MfG

A.schüler

Ich kenne mich da nicht so aus, aber grundsätzlich muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen, wenn ein Mieter untervermieten will.
Die Zustimmung kann wohl auch nur in besonderen Fällen verweigert werden.
Siehe auch bei Wikipedia: „Untermiete“

Ob ein, unabhängig vom Mietvertrag bestehender, Untermietvertrag ebenfalls wie auch der Mietvertrag auf den neuen Immobilienbesitzer übergeht, weiß ich nicht genau.

Gruß
dolphine

Hallo,

wenn der Mieter einen gültigen Vertrag / Genehmigung vorweisen kann, dann darf er dies.

Deb Vorbesitzer knann man aber wegen des Nichtbenennens dieses Vertrages in Haftung nehmen.

Christian

Hallo,
nach Möglichkeit versuchen beim Vorbesitzer den Vertrag zu bekommen bzw. den Kaufvertrag gründlich auf Rechte Dritter durch Altverträge prüfen. Erst dann Möglichkeiten für Kündigung oder Aufhebungsverträge prüfen. So wüdre ich vorgehen.

MfG

Kley

Hallo,
ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Ich denke ja, du bist jetzt der Besitzer und der Mieter hat mit dir keine Vereinbarung. Der Miete hätte den Vorbesitzer darauf aufmerksam machen müssen und dieser dann wiederum dir.

13.Master

Hallo nellydog,

was steht im Vertrag zum Sondereigentum, bzw. in der Teilungserklärung. Gehört zu dieser Wohnung das Gartenteil mit Laube?
Wenn dazu nichts schrifliches existiert, würde ich um Unterlassung der Untervermietung dringen.
Ein guter Ratgeber ist auch immer der Grundeigentümerverband. Ich bin dort Mitglied für eine sehr geringe Summe und erhalte eine gute rechtliche Beratung.

Viele Erfolg und Grüße

Das betrifft eider nicht die Frage bzgl. einer Ferienwohnung. Da kann ich leider keine Stellung nehmen. Ich würde mich bei einem Anwalt schlau machen.

Gruß Irmgard

Hallo,

klingt für mich zunächst mal nicht in Ordnung,
ich empfehle hier aber sofort eine Rechtsberatung.

MfG,
falko