Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht bei einem Fachanwalt anfragen, oder bei
Vermietergruppen. Denke, es wird so was ähnliches wie den Mieterschutzbund auch für
Vermieter/Eigentümer geben.
Viel Erfolg bei der Suche .
Ein Vertragswerk, welches zum Zeitpunkt eines Besitzwechsels bestand - und nicht im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts im Vollzug des Besitzwechsels gekündigt wurde, hat weiterhin Bestand - und Bestandsschutz.
Eine Möglichkeit, die mir spontan einfällt, ist eine Kündigung wg. Eigenbedarf…
Nur sollten Sie dann mit dieser Laube und dem untervermieteten Teil des Gartens irgendetwas anfangen, da Ihr Mieter ansonsten die (berechtigte) Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen…
Um etwas detaillierter Auskunft geben zu können brauche ich allerdings mehr Info…
Sie können mir - wenn Sie möchten - Ihre Festnetznummer mailen - und wann Sie am Wochenende erreichbar sind - ich habe Flatrate für Anrufe ins Festnetz und könnte mich morgen / späterer Nachmittag oder Sonntag mal telefonisch melden und vielleicht den einen oder anderen Tip / Hinweis geben… sofern Sie wollen.
Ich kenne mich da nicht so aus, aber grundsätzlich muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen, wenn ein Mieter untervermieten will.
Die Zustimmung kann wohl auch nur in besonderen Fällen verweigert werden.
Siehe auch bei Wikipedia: „Untermiete“
Ob ein, unabhängig vom Mietvertrag bestehender, Untermietvertrag ebenfalls wie auch der Mietvertrag auf den neuen Immobilienbesitzer übergeht, weiß ich nicht genau.
Hallo,
nach Möglichkeit versuchen beim Vorbesitzer den Vertrag zu bekommen bzw. den Kaufvertrag gründlich auf Rechte Dritter durch Altverträge prüfen. Erst dann Möglichkeiten für Kündigung oder Aufhebungsverträge prüfen. So wüdre ich vorgehen.
Ich denke ja, du bist jetzt der Besitzer und der Mieter hat mit dir keine Vereinbarung. Der Miete hätte den Vorbesitzer darauf aufmerksam machen müssen und dieser dann wiederum dir.
was steht im Vertrag zum Sondereigentum, bzw. in der Teilungserklärung. Gehört zu dieser Wohnung das Gartenteil mit Laube?
Wenn dazu nichts schrifliches existiert, würde ich um Unterlassung der Untervermietung dringen.
Ein guter Ratgeber ist auch immer der Grundeigentümerverband. Ich bin dort Mitglied für eine sehr geringe Summe und erhalte eine gute rechtliche Beratung.