Kauf eines Hauses mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Das Haus der Person A soll nach ihrem Tod dem B und C zu gleichen Teilen vererbt werden.
Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht in dessen Haus.
Nun möchte Person D den Hauseinteil von C abkaufen.
Person A lebt allerdings noch in dem Haus.

Nach einer Schätzung des Ortsgerichts ist das Haus den Betrag X wert.

Muss nun D dem C den halben Betrag X auszahlen, oder inwiefern wird die eingeschränkte Nutzungsfähigkeit des Hauses durch das lebenslange Wohnrecht des A in diesen Betrag eingerechnet?

Hallo teegs,

Das Haus der Person A soll nach ihrem Tod dem B und C zu
gleichen Teilen vererbt werden.
Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht in dessen Haus.
Nun möchte Person D den Hauseinteil von C abkaufen.
Person A lebt allerdings noch in dem Haus.

Wie kann C einen Anteil an einem Haus verkaufen der ihm noch garnicht gehört?

Grüße von
Tinchen

C ist gewillt von seinem Erbe zurückzutreten, sich den Betrag aber von D auszahlen zu lassen.

Hallo,
ein paar Laienfragen von mir:
wie kann C von etwas zurücktreten, was C noch gar nicht hat?
Und was machen C und D wenn es sich A anders überlegt und das Testament ändert? Oder A muss in ein Pflegeheim und muss das Haus verkaufen und kann gar nichts vererben.

Vielleicht wäre ein Notar (der evtl. auch das Testament gemacht hat) der richtige Ansprechpartner.

Gruss

Nach einer Schätzung des Ortsgerichts ist das Haus den Betrag X wert.

Ist in diesen Betrag das Wohnrecht mit berücksichtigt oder nicht ?

Muss nun D dem C den halben Betrag X auszahlen,

Es wird schwierig etwas zu verkaufen, was einem noch gar nicht gehört.

oder inwiefern wird die eingeschränkte Nutzungsfähigkeit des Hauses durch das lebenslange Wohnrecht des A in diesen Betrag eingerechnet?

Die Miete für dieses Objekt wird auf die Lebenserwartung der A hochgerechnet und vom Wert des Hauses abgezogen (vereinfacht gesprochen).

Ich stimme den abgegebenen Meinungen hier zu, dass es in der gestellten Frage immernoch zuviele Ungereimtheiten gibt, als dass man dies hier pauschal beantworten könnte. Sicher könnte C im Innenverhältnis mit D einiges vereinbaren. Aber wie schon erwähnt, inwiefern betrifft das rechtsverbindlich A und das künftige Erbe, Grund und Boden. Soll A hier mitwirken und wenn ja wie? Klar könnte man von einem Bruttoobjektwert x die Hälfte (weil nur die ideelle Hälfte der - entgangenen Miete - auf C entfällt) des kapitalisierten Wohnrechts abziehen.

http://www.wertermittlung.com/publix/publix2/teil-1.htm

Aber macht das Sinn?

Das ganze ist offen gesagt zu sensibel (Wohnrecht, künftiges Erbe) als dass man es mit diesen dürftigen Daten beantworten könnte. Dazu sind umfangreiche Informationen nötig. Also wären noch viele Informationen nachzuliefern. Ob das anonymisiert hier mit dem für eine seriöse Beantwortung nötigen Umfange Sinn macht, weiß ich nicht. Ansonsten empfehle auch ich einen Notar des Vertrauens wie es so schön heißt zu konsultieren…