Hallo Experten des Rechts!
das Radlager ist defekt und den Mangel habe ich am nächsten Tag dem Verkäufer (Audi Autohaus) gemeldet. Die Gebrauchtwagenversicherung deckt den Schaden nicht. Bei der Probefahrt konnte ich den Mangel nicht feststellen, da er hier nur bei über 120 km/h auftrat. Zwischen Probefahrt und Kauf liegen keine 2 Stunden.
Danke für die Hilfe
mfg
ossi
hi,
eigentlich hat man gesetzl. 2 Jahre Garantie drauf! Evtl. kannst Du mit dem Händler vernünftig regeln. Er könnte aus Kulanz was machen? Naja, ansonst Verkehrsrechtschutz!!! Viel Glück!
Der Verkäufer haftet Ihnen für den Erstaz des Lagers. Weigert es sich, dann nehmen Sie sich einen Anwalt.
Der Verkäufer haftet Ihnen für den Erstaz des Lagers. Weigert
es sich, dann nehmen Sie sich einen Anwalt.
Er sagt ja die Versicherung die ich abgeschlossen habe würde das decken… Aber die Zeit und der Aufwand Taxi etc… Termine kein Auto - jetzt ist auch noch die linke Spiegelheizung ausgefallen. Kann ich nicht eine Minderung des Kaufpreises verlangen ? Leider ist der Händler 300 Kilometer weg.