Ich beabsichtige ein kleines Haus auf einem Pachtgrundstück
entweder von einem Verpächter oder alternativ
in einer Kleingartenanlage zu übernehmen.
Ich muss einen „Kaufpreis“ des Häuschens an den Voreigentümer bezahlen. Mit welchen Vertragstext stelle ich sicher, dass ich nicht leer ausgehe, wenn ich den Garten wieder abgebe?
Leider keine Ahnung, evtl. 18,00 für eine Anfrage bei der Verbrauerzentrale kalkulieren. Viel Erfolg
Entschuldige bitte, aber ich kann Deine Frage nicht beantworten.
Bei unserer Anfrage bei der Bank war es aber positiv ein Pachtland zu kaufen/pachten.
Viel Glück
Leider keine Erfahrungen,
viel Erfolg, Stefan
Verhandlungssache, oder Häuschen dann abbauen, ist wie mit einer Einbauküche.
Hallo,
in der Regel handelt es sich um eine Kleingartensiedlung mit zugehörigen Verein (Eigentümer).
Frage dort nach, die müssten eigentlich entsprechend ihrer Satzung bzw. ihrer rechtlichen Grundlagen einen Formmietvertrag haben. Dort müsste auch etwas über die Regelung einer Übernahmegebühr zum Vorpächter stehen.
Sollte es sich aber um ein frei gepachtetes/gemietetes Grundstück handeln, muss kein „Kaufpreis“ sondern evtl. eine Übernahme von Einbauten/Gegenstände des Vorpächters/Mieters gezahlt werden. Hier kann ein handelsüblicher Mietvertrag verwendet werden.
Wichtig!! Alle mündlichen Vereinbarungen dort aufführen, sowie das Übergabeprotokoll ganz genau ausfertigen. So gibt es später weniger Schwierigkeiten.