Hallo,
ich beabsichtige ein 4-Parteien Mietshaus in Brandenburg zu erwerben, welches in einem förmlich ausgewiesenem Sanierungsgebiet belegen ist und im Jahre 1995 als Lückenbau OHNE Baugenehmigung in Eigenregie errichtet worden ist.
Ich bekomme weder vom ursprünglichen Eigentümer noch vom Verkäufer schriftliche Unterlagen hierzu.
Um die Risiken abzuschätzen wäre es wichtig zu wissen, was bei einem eventuellen Kauf auf mich zukommt.
Hallo,
ich beabsichtige ein 4-Parteien Mietshaus in Brandenburg zu
erwerben, welches in einem förmlich ausgewiesenem
Sanierungsgebiet belegen ist und im Jahre 1995 als Lückenbau
OHNE Baugenehmigung in Eigenregie errichtet worden ist.
Ich bekomme weder vom ursprünglichen Eigentümer noch vom
Verkäufer schriftliche Unterlagen hierzu.
Um die Risiken abzuschätzen wäre es wichtig zu wissen, was bei
einem eventuellen Kauf auf mich zukommt.
Zum Kaufpreiss könnte noch der Abrisspreiss + 1000€s Bussgelder der Behörden dazukommen. Selbst geschenkt noch zu teuer und zu risikoreich. Ich würd die Finger davon lassen…
Um die Risiken abzuschätzen wäre es wichtig zu wissen, was bei
einem eventuellen Kauf auf mich zukommt.
Zum Kaufpreiss könnte noch der Abrisspreiss + 1000€s
Bussgelder der Behörden dazukommen. Selbst geschenkt noch zu
teuer und zu risikoreich. Ich würd die Finger davon lassen…
Eine etwaigen Abriß kann man doch vorher schriftlich beim …amt erfragen oder ? Warum sollte ich als neuer Eigentümer Bussgelder zahlen, für eine versäumte Handlung die nicht auch mein Verschulden zurückzuführen ist ?
Eine etwaigen Abriß kann man doch vorher schriftlich beim
…amt erfragen oder ?
Und wenn Du keine verbindliche Auskunft bekommst ? Ich habe vor einem Jahr ein Bauamt gefragt, ob ich auf einem zu erwerbenden Grunstück ein Haus mit einem bestimmten Dach bauen dürfe. Da bekam ich zur Antwort, ich müsse erst einen formellen Bauantrag stellen, dann würde man entscheiden. Da ich nicht scharf auf Probleme bin, habe ich das Grundstück nicht gekauft.
Warum sollte ich als neuer Eigentümer
Bussgelder zahlen, für eine versäumte Handlung die nicht auch
mein Verschulden zurückzuführen ist ?
Warum kauft jemand ein Haus, wenn er weiß, dass es ohne Genehmigung gebaut wurde ? Wenn Du Dich jahrelang mit Behörden rumschlagen willst, kauf das Haus. Anderfalls kauf ein anderes.
Eine etwaigen Abriß kann man doch vorher schriftlich beim
…amt erfragen oder ? Warum sollte ich als neuer Eigentümer
Bussgelder zahlen, für eine versäumte Handlung die nicht auch
mein Verschulden zurückzuführen ist ?
Weil man normalerweise alle Rechte und Pflichen des Voreigentümers übernimmt.
In diesem Fall könntest Du Dich noch nicht mal auf Nichtwissen ausreden - was aber wohl ohnehin nix nützen würde.
Ich würde die Finger davon lassen.
geh zum zuständigen Bauamt und sprich dort vor (bzw. vereinbare einen Termin). Erzähle denen die ganze Geschichte und warte ab, was man dir sagt. Geht dies auch nur annähernd in die Richtung, dass man die Hütte legal weiterbenutzen kann bzw. dass man nach Abriss eine neue Baugenehmigung bekommen würde, dann lass dir dies alles schriftlich geben. Ggf. musst Du hierzu eine Bauvoranfrage stellen. Lass dich nicht gleich auf ein recht kostspieliges Bauantragsverfahren ein. Lass dir insbesondere eine abschließende Liste der Dinge geben, die zur Legalisierung notwendig sind. Mit der Liste gehst Du dann zu einem Architekten/sonstigen vorlageberechtigten Planverfasser und klärst mit dem die Kosten eines solchen Vorgehens. Bist Du bis hier gekommen, spricht mit der übergeordneten, die Fachaufsicht führenden Behörde. Die Chancen, dass dies alles gut geht dürften extrem gering sein, und die Wahrscheinlichkeit, dass Du hier viel Zeit und Nerven für nichts investierts, ist hoch.
Gruß vom Wiz
ich beabsichtige ein 4-Parteien Mietshaus in Brandenburg zu
erwerben, welches in einem förmlich ausgewiesenem
Sanierungsgebiet belegen ist und im Jahre 1995 als Lückenbau
OHNE Baugenehmigung in Eigenregie errichtet worden ist.
Ich bekomme weder vom ursprünglichen Eigentümer noch vom
Verkäufer schriftliche Unterlagen hierzu.
Um die Risiken abzuschätzen wäre es wichtig zu wissen, was bei
einem eventuellen Kauf auf mich zukommt.
was dich erwarten kann… „Abriss“ und Wiederherstellung des Urzustandes.
…bei uns in Niedersachsen mussten vor ein paar Jahren sogar Haeuser die in den direkten Nachkriegsjahren ohne Genehmigung zur Linderung der Not errichtet wurden abgerissen werden. Man hat sie nur so lange stillschweigend gedultet bis keine „Wohnungsnot“ mehr herrschte.
Hy,
ich habe bereits schriftlich eine Anfrage gestellt, welche Anforderungen an eine Genehmigung gestellt werden und ob ein Abriß geplant ist.
und dann ?
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Das Bauamt (früher: Baupolizei) überwacht die Einhaltung der öffentlichen Ordnung. Wenn jemand (beispielsweise ein Grundstückseigentümer) sich über die gesetzlichen Regeln des „Miteinander“ hinwegsetzt und nach John-Wayne-Laune mal eben ein Haus baut, dann wird das das Amt IRGENDWANN feststellen. Und sei´s nur durch einen neidvollen Nachbarn, der Dich anzeigt.
Und dann (wie bei jeder Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) verhängt das Bauamt ein Bußgeld, fordert Dich zur nachträglichen Einreichung eines Antrages auf (unter Einhaltung aller HEUTE geltenden Gesetze, diese erfüllt das Haus inm keinem Fall - also ist mindestens eine teure Sanierung fällig!).
Falls herauskommt, dass das Haus heute NICHT genehmigungsfähig ist (wovon erstmal auszugehen wäre), würde eine Abrissverfügung ausgesprochen und Du verpflichtet, abzureissen.
Als Käufer bist Du im übrigen verpflichtet, solche Sachverhalte zu prüfen (Due Diligence Prüfung) und übernimmst nach dem Kauf die volle Verantwortung / Haftung.
Eine Baugenehmigung ist keine bloße Formsache oder Dekoration.
Meinen Vorrednern kann ich mich nur anschließen (hab´s ja auch nur nochmal und etwas anders formuliert): FINGER WEG!
viele Grüße
Tim
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