Kauf eines Neufahrzeuges/Rücktritt vom Vertrag

Nabend zusammen!

Anhand meines gefährlichen Halbwissens möchte ich erstmal folgende Feststellung treffen (bitte korrigieren, wenn ich hier falsch liege):

Der Käufer hat bei einem Mangel nach zweimalig gescheitertem Nachbesserungsversuch das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Nun meine Frage(n):
Wie verhält es sich bei dem Kauf von Autos?

Dazu ein hypothetisches Fallbeispiel:

Am 1.7.2005 kauft Max Muster ein neues KFZ bei dem entsprechendem Vertragshändler. Bis heute sind mehrmals VERSCHIEDENE defekte aufgetaucht, die der Vertragspartner alle per Garantieleistung behoben hat. Es wurden ja immer ein anderer Mangel nachgebessert!

Wann und unter welchen Umständen hat Max nun das Recht, vom Vertrag zurückzutreten?

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreiche Tips!

Der Chris

Wann und unter welchen Umständen hat Max nun das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten?

Es darf dreimal nachgebessert werden - dann ist Ende!

Egal ob Auto, Rasenmäher oder Dildo :smile:

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreiche Tips!

hth Thomas

Es darf dreimal nachgebessert werden - dann ist Ende!

Heute ist mal wieder Ratetag im Brett, scheint mir. Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis, z.B. § 440 S. 2 BGB:

„Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

Levay

Es darf dreimal nachgebessert werden - dann ist Ende!

ne ne ne
dreimal sagt man akrakadabra

cu
im

Heute ist mal wieder Ratetag im Brett, scheint mir. Ein Blick
ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis, z.B. § 440 S. 2 BGB:

„Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch
als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art
der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas
anderes ergibt.“

Levay

Hi Levay!
Den Paragrafen habe ich bereits zur Kenntnis genommen. Darauf baute meine Frage ja auf. Aber ist das Auto tatsächlich als eine Sache zu betrachten, oder würde der Händler damit argumentieren, dass es sich immer um einen anderen Mangel (also um einen Defekt an einem anderen Teil) gehandelt hätte?
Ist die Höhe des „wirtschaftlichen Schadens“ dabei unerheblich? Z.B. Schaden an einem Plastikgriff, Riss im Sitzbezug, abgebrochener Rückspiegel (dass es sich hierbei um Schäden handelt, die auf Produktionsfehler zurückzuführen sind, sei hierbei vorausgesetzt)…
Und wie war das bei KFZ noch einmal mit der Beweislastumkehr (Zeitraum)?

Aber ist das Auto tatsächlich als
eine Sache zu betrachten, oder würde der Händler damit
argumentieren, dass es sich immer um einen anderen Mangel
(also um einen Defekt an einem anderen Teil) gehandelt hätte?

Hallo! Das ist beim PKW glaube ich nicht so einfach. Meine Dozentin (Juristin) meinte dazu einmal, dass große Komponenten eines Autos (Räder/Motor/…) keine wesentlichen Bestandteile eines Autos sind und somit als verschiedene Sachen zu betrachten sind. (Anders z.B. bei Fenster im Haus). Ob das auf Sitzbezüge und Rückspiegel auch zutrifft… kann ich nicht sagen.

Gruß,
Stefan