Kauf eines Reihenmittelhauses nach WEG ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich brauche dringendst einen (eiligen) Ratschlag ! Wir haben vor zwei Monaten eine Reservierung für ein Reihenmittelhaus nach WEG unterschrieben und dabei 500,-- € Reservierungsgebühr dem Bauträger überwiesen. Jetzt haben wir die Teilungserklärung und den Entwurf des Notarvertrags erhalten. Mit vielen Aussagen im Kaufvertrag sind wir nicht einverstanden, da sie vorher auch mündlich so nicht vereinbart wurden ! Dummerweise waren wir der Meinung, es würde sich um ein Reihenhaus mit eigenem Grundstücksanteil handeln was leider NICHT der Fall ist.Es handelt sich nämlich um eine GEMEINSCHAFTSANLAGE ! Wir möchten von der mündlichen Zusage und der Reservierung des Hauses zurücktreten. Unsere Frage: Welche Kosten können auf uns zukommen, ausser das wir bereits die 500,-- € verlieren wenn wir den Kaufvertrag nicht unterschreiben ? Einen Notartermin haben wir noch nicht vereinbart, haben aber Terminvorschläge seitens des Bauträgers schriftlich erhalten.

Für die (hoffentlich baldige) Rückantwort danke ich schon jetzt im Voraus !!!

LG. Prof. Tom

Guten Abend-
Meiner Meinung nach koennten eventuell Stornierungskosten fuer die Reservierung -ausser den 500.- Euro -aufkommen. Da Sie noch keinen Vertrag haben ,duerfte es kein Problem sein ,von Kauf zurueckzutreten.Man haette Sie darauf aufmerkdsam machen muessen ,dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt.Ich wuerde troztdem einen Anwalt als Experten zu Rate ziehen -was auch ueber Internetsanwaelte moeglich ist …
Tut mir leid ,dass ich nicht mehr helfen kann-Alles Gute und viel Glueck-
Shiras

Hallo,

also zunächst mal, wenn in der Reservierung bereits stand, dass das REH nach WEG aufgeteilt ist, dann war das der Hinweis auf das „nicht“ eigene Grundstück. (Aber woher soll das ein Laie wissen?) Wobei natürlich normalerweise der Garten etc am Haus schon Euch als Sondernutzungsrecht gehört und nicht von den anderen benutzt werden darf. Um das genau zu beurteilen, müsste ich allerdings die Teilungserklärung lesen.
Ob die Reservierung inkl. Gebühr überhaupt rechtens ist, kann ich leider nicht beurteilen, das kommt auf die Formulierung an. Ich habe schon Fälle erlebt, wo das rechtlich nicht haltbar war. Das müsste aber wohl eher ein Anwalt beurteilen.
Von dieser Gebühr evtl. mal abgesehen, dürften keine Kosten für Euch entstehen. Wir hatten schon Fälle (ohne Reservierungsverträge, da wir dies als Makler nicht machen und rechtlich, wie gesagt, nur schwer haltbar ist)in denen Käufer schon kurz vor Notartermin abgesagt haben, da entstehen keine Kosten. Normalerweise verlangen die Notare auch nichts, obwohl sie einen Kaufvertragsentwurf gefertigt haben. Dies kann aber evtl je nach Bundeslang variieren, da kann ich nur für die Notare in der Pfalz und BaWü sprechen. Bei unseren Kd hat noch nie jemand eine Kostenrechnung bekommen, wenn ein Termin abgesagt wurde. Sie könnten es aber wohl, soweit ich weiß.
In der Regel geht ja zB der Bauträger immer zum selben Notar und da ist das auch irgendwo Kundenservice. Kann aber sein, dass der Bauträger Euch Druck machen will, damit ihr doch kauft und weitere Kosten nennt.
Wie gesagt, wegen der Reservierungsvereinbarung (ob haltbar oder nicht) wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Ich kann nur aus meiner Erfahrung in der Praxis sprechen.

Hoffe zumindest etwas weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße und viel Glück bei der weiteren Suche

Hallo,

leider möchte ich mich da nicht aus dem Fenster legen! Ich hab zwar eine Meinung dazu, aber die beruht auf Erfahrung und nicht Wissen! :wink:

MfG