Kauf eines 'vertragsfreien' Handys

Hallo,

angenommen, jemand kauft in einem Laden ein „vertragsfreies“ Handy mit voreingestelltem Tarif.
Er wird nicht beraten, braucht auch nichts zu unterschreiben, sondern nur seinen Personalausweis zeigen und bezahlen.
Auf dem Info-Schild zu dem Handy steht u.a. mtl. Grundgebühr
„0,-€ 1)“ und dass im Kaufpreis ein Guthaben enthalten ist.
Zuhause stellt er fest, dass das Guthaben geringer ist, als angegeben und findet über Internet und Kartonbeschriftung heraus, dass bei dem 0€-Tarif eine Option voreingestellt ist, die monatlich doch etwas kostet.
Die Änderung in einen vollkommen grundgebührfreien Tarif wäre möglich, aber kostenpflichtig.
Wäre mit dem Kauf des Handys auch ein rechtmäßiger Vertrag über die voreingestellte kostenpflichtige Option zustande gekommen, ohne die Möglichkeit, diese sofort kostenfrei in eine günstigere zu ändern?

Gruß
Pontius

Hallo.
Vertragsfreies Handy mit voreingestelltem Tarif und Guthaben? Tarif von wem, von welchem Anbieter. Die haben doch alle unterschiedliche Tarife. Das Handy ist meiner Meinung nach nicht vertragsfrei.
Gruss Peter

Hallo,

ein vertragsfreies Handy mit Startguthaben für 0,- Euro?

Sag mir doch bitte, wo es das gibt. Da bestell ich doch gleich mal 1000 Stück.

Gruß

Hallo,

ein vertragsfreies Handy mit Startguthaben für 0,- Euro?

das Handy in meinem Beispiel soll nicht kostenlos gewesen sein, sondern die mtl. Grundgebühr soll mit 0€ ausgewiesen sein.

Gruß
Pontius

Hallo,

Vertragsfreies Handy mit voreingestelltem Tarif und Guthaben?
Das Handy ist meiner Meinung nach nicht vertragsfrei.

mit „vertragsfrei“ meint der Käufer, dass er bzgl. der Nutzung des Handys keine Willenserklärung abgegeben hat. Er glaubt daher, außer den Kaufpreis bezahlen zu müssen, keine weiteren Verpflichtungen eingegangen zu sein.
Natürlich ist es ihm bewußt, dass, wie beim Brötchen kaufen, ein Kaufvertrag zustande gekommen ist: Ware gegen Geld. Aber nicht mehr,oder?

Gruß
Pontius

Hallo,

Hallo,

Vertragsfreies Handy mit voreingestelltem Tarif und Guthaben?
Das Handy ist meiner Meinung nach nicht vertragsfrei.

Das sehe ich genauso. Das hätte mE dem Käufer auffallen müssen.

mit „vertragsfrei“ meint der Käufer, dass er bzgl. der Nutzung
des Handys keine Willenserklärung abgegeben hat. Er glaubt
daher, außer den Kaufpreis bezahlen zu müssen, keine weiteren
Verpflichtungen eingegangen zu sein.

Was der Käufer meint oder glaubt, spielt zunächst mal keine Rolle. Wichtig ist erst mal, ob es einen Kaufvertrag gibt, der den Kaufgegenstand beschreibt oder aber wie das Vertragsangebot des Verkäufers genau beschrieben war.
Erst wenn dies geklärt ist, kann darüber diskutiert werden, ob hier vielleicht ein Umstand vorlag, der den Vertrag anfechtbar macht.

Natürlich ist es ihm bewußt, dass, wie beim Brötchen kaufen,
ein Kaufvertrag zustande gekommen ist: Ware gegen Geld. Aber
nicht mehr,oder?

Wer sagt denn, das man nicht auch beim Bäcker ein „Abo“ abschließen kann ? War früher einschl. Lieferung durchaus üblich und einige wenige Bäcker bieten das heute noch an.

Gruß

&Tschüß

Pontius

Wolfgang

Hallo,

Vertragsfreies Handy mit voreingestelltem Tarif und Guthaben?
Das Handy ist meiner Meinung nach nicht vertragsfrei.

Das sehe ich genauso. Das hätte mE dem Käufer auffallen
müssen.

tatsächlich? Woran?
Mal angenommen, der Käufer hätte sich - wegen der geäußerten Zweifel, dass es sich um ein vertragsfreies Handy handelt - die Zeitungswerbung für dieses Produkt angesehen und da stünde als Überschrift in großen Lettern: „Mobil ohne Vertrag!“ und darunter: „Keine Vertragsbindung, Kein Anschlußpreis, Ohne mtl. Grundgebühr, Inklusive Startguthaben!“ Im Kleingedruckten stünde dann allerdings noch, was auch auf dem Karton zu lesen gewesen wäre, dass eine Tarifoption mit einer mtl. Gebühr voreingestellt ist.
Und was nun?

Natürlich ist es ihm bewußt, dass, wie beim Brötchen kaufen,
ein Kaufvertrag zustande gekommen ist: Ware gegen Geld. Aber
nicht mehr,oder?

Wer sagt denn, das man nicht auch beim Bäcker ein „Abo“
abschließen kann ? War früher einschl. Lieferung durchaus
üblich und einige wenige Bäcker bieten das heute noch an.

Also wenn irgendein Hersteller, sei es von Brötchen oder Linsen irgendeinen Vertragstext auf seine Verpackungen drucken lässt, hätte dann ein Käufer automatisch mit dem Kauf dieses Produktes auch diesen Vertrag akzeptiert?

Gruß
Pontius