Kauf ETW Ablauf

Guten Tag,

wir wollen uns eine ETW kaufen. Sind eigentlich schon ziemlich weit gekommen. Also wir haben ein Angebot von der Bank bekommen. haben alle angeforderten Unterlagen abgegeben (z.B. Kaufvertragsentwurf/Grundriss und alles andere). Jetzt warten wir eigentlich nurnoch auf den eigentlichen Finanzierungsvertrag. Der soll heute/morgen fertiggestellt und abgeschickt werden. mir wurde mal von einer Bekannten erzählt dass nach der Unterschrift des Vertrages noch ein Gutachter von der Bank geschickt wird um zu entscheiden ob die zustimmen.

So meine Frage:

Wird wirklich noch ein Gutachter geschickt? Eigentlich müsste doch mit der Unterschrift alles genehmigt sein oder? Muss ich wirklich noch auf einen Gutachter warten?
Hat jemand Erfahrung damit?

Danke und LG

Hi,

wenn die Bank einen Gutachter für ein Kaufvorhaben losschickt (Was mittlerweile wieder in Mode kommt*), dann wird der in 90% der Fälle vor Erstellung der Verträge auftauchen.

* 2 überregional arbeitende Banken (sind im Finanzierungsmarkt recht bekannt) sind gerade im Nov. wieder zu der Besichtigungspraxis zurückgekehrt. Ob andere nachziehen …wer weiß?

Normalerweise sind die (von der Bank!) unterschriebenen Verträge endgültig. Andernfalls steht es im Vertrag meist unter dem Punkt Auszahlungsbedingungen / Widerrufs- oder Rücktrittsrecht vermerkt.

natürlich machen das die Banken (gerne)
Die Gutachten werden üblicherweise von ihren eigenen ‚Sachverständigen‘ durchgeführt, die das in einem Wochenendkurs ‚gelernt‘ haben. Die dafür geforderten Gebühren werden dem Kunden dann in Rechnung gestellt.
Gab es zu dieser Praxis vor einigen Tagen nicht ein Urteil?

vnA

Ja, stimmt. Sowohl das LG Stuttgart, als auch das OLG Düsseldorf (gerade erst im November)haben zgünsten der Bankkunden entschieden. Das Gutachten sei im Eigeninteresse der Bank und deshalb könnten die Kosten nicht auf die Kunden abgewälzt werden.
Da aber damit zu Rechnen ist, dass die Banken deswegen bis zum BGH gehen, sollten Bankkunden die Kosten für eine Gutachten immer nur unter Vorbehalt zahlen.

Jepp,

so wurde schon 2004 geurteilt. Der Hintergrund war damals das in der Vergangenheit die Institute die sogenannte Beleihungswertermittlungsgebühr standardmäßig berechnet wurde, ohne dass der Kunde eine reelle Gegenleistung erhält. Die Wertermittlung, so das Urteil dient nur der Risikobewertung und ist im Eigeninteresse der Bank. Ganz davon abgesehen, dass diese Bewertungen i.d.R. nur per anhand der Beleihungsunterlagen am „grünen Tisch“ erfolgt ist.

Im Fall der Begutachtung ist es wichtig, wer den Gutachter beauftragt.

Bei den erfolgten Urteilen ist immer die Bank Auftraggeber der Gutachter und der Kunde erhält wiederum keine Gegenleistung.

Allerdings kann dem Kunden das in Rechnung gestellt werden, wenn er bei Beantragung , oder auch später, einen sogenannten Taxauftrag unterschrieben hat. Hier ist dann der Kunde Auftraggeber des Beleihungswertgutachtens und muss das auch bezahlen.
In diesem Fall hat aber der Kunde das Recht die Bewertung der Immobilie ebenfalls ausgehändigt zu bekommen.