Kauf ETW / Zustimmung Verwalter od. Miteigentümer?

Hallo zusammen!

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
In einem Haus mit 6 bis 8 Eigentumswohnungen, werde behauptet, dass die Hausverwaltung bzw. die Miteigentümer zustimmen muss/müssen, wenn bzw. an wen eine der Wohnungen verkauft wird.
a)Ist so etwas zulässig? Gibt es dazu eine RechtsQuelle?

b) Ist es auch nötig, dass die Hausverwaltung bzw. die Miteigentümer zustimmen müssen, wenn und an wen die Wohnung vermietet wird?

c) Wenn der Mieter zu laut wird (z. B. Radio nach 22:00h). Müssen sich die Miteigentümer bzw. anderen Mieter dann an den Wohnungsbesitzer (wohnt woanders, kann die Lage nicht mal beurteilen) oder den Mieter wenden?

Gruß JK

Hallo,

In einem Haus mit 6 bis 8 Eigentumswohnungen, werde behauptet,
dass die Hausverwaltung bzw. die Miteigentümer zustimmen
muss/müssen, wenn bzw. an wen eine der Wohnungen verkauft
wird.
a)Ist so etwas zulässig? Gibt es dazu eine RechtsQuelle?

ja, wenn es in der Teilungserklärung steht, dann ist es zulässig.

b) Ist es auch nötig, dass die Hausverwaltung bzw. die
Miteigentümer zustimmen müssen, wenn und an wen die Wohnung
vermietet wird?

Auch das kommt vor, es ist aber - ebensowenig die Zustimmung zum Verkauf - automatisch der Fall, sondern muss schon in der Teilungserklärung stehen.

c) Wenn der Mieter zu laut wird (z. B. Radio nach 22:00h).
Müssen sich die Miteigentümer bzw. anderen Mieter dann an den
Wohnungsbesitzer (wohnt woanders, kann die Lage nicht mal
beurteilen) oder den Mieter wenden?

Sie können vom Eigentümer der vermieteten Wohnung verlangen, dass er entsprechend auf den Mieter einwirkt. Natürlich können sie auch direkt mit dem Mieter sprechen, sie haben aber nicht die Druckmittel, die der Vermieter hat (Abmahnung, Kündigung).

Radiohören sollte aber auch nach 22:00 Uhr noch möglich sein. Es macht einen Unterschied, ob der Mieter extrem laut Radio hört, oder ob er in normaler Lautstärke hört und das Haus extrem hellhörig ist.

Gruß

Hallo,

In einem Haus mit 6 bis 8 Eigentumswohnungen, werde behauptet,
dass die Hausverwaltung bzw. die Miteigentümer zustimmen
muss/müssen, wenn bzw. an wen eine der Wohnungen verkauft
wird.
a)Ist so etwas zulässig? Gibt es dazu eine RechtsQuelle?

Die Größe spielt keine Rolle AJ der Verwalter muss zustimmen. Das bedeutet aber eher im Umkehrschluss, das er nur in bestimmten Fällen seine Zustimmung verweigern kann.

Beispiel: X verkauft an Y seine Wohnung. Y ist pleite. Verwalter V bekommt hiervon Kenntnis. Dann hat nicht nur X ein Problem sondern auch dei Eigentümergemeinschaft, welche nunmehr für die Gemeinkosten gesamtschuldnerisch und solidarisch haftet.

b) Ist es auch nötig, dass die Hausverwaltung bzw. die
Miteigentümer zustimmen müssen, wenn und an wen die Wohnung
vermietet wird?

NEIN!

c) Wenn der Mieter zu laut wird (z. B. Radio nach 22:00h).
Müssen sich die Miteigentümer bzw. anderen Mieter dann an den
Wohnungsbesitzer (wohnt woanders, kann die Lage nicht mal
beurteilen) oder den Mieter wenden?

Reden Reden Reden. Zuerst mit dem Mieter und wenn nichts fruchtet dann mit de Hausverwaltung / Eigentümer.

Christian