angenommen ich kaufe mir eine CD über ebay und der verkäufer ist ein bekannter, welcher mich aber nicht leiden kann. er schreibt das er mir die CD nicht schickt. darf er das? schließlich hat er ja doch das virtuelle hausrecht quasi oder?
angenommen ich kaufe mir eine CD über ebay und der verkäufer
ist ein bekannter, welcher mich aber nicht leiden kann. er
schreibt das er mir die CD nicht schickt. darf er das?
schließlich hat er ja doch das virtuelle hausrecht quasi oder?
Was meinst Du mit „virtuellem hausrecht“? - Ist aber egal!
Es wurde ein Kaufvertrag über die CD geschlossen. Damit hat der Käufer das Recht auf Übereignung. Bei eBay beinhalt dies regelmäßig den Versand zum Käufer.
Wenn der Verkäufer dies nicht macht, macht er sich schadenersatzpflichtig. Sollte schon bezahlt sein besteht daneben, nach erfolgten Rücktritt, auch eine Rückerstattungsanspruch bereits geflossener Zahlungen.
Das darf er meines Erachtens nicht. Wenn du die CD gekauft hast, seid ihr beide einen Vertrag eingegangen, an den auch er sich halten muß. Er kann dich künftig als Bieter sperren, aber jetzt ist ein Vertrag zustande gekommen und mit der Begründung, daß ihm deine Nase nicht passt, wird er nicht weit kommen.
daggi!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
schreibt das er mir die CD nicht schickt. darf er das?
Nein.
schließlich hat er ja doch das virtuelle hausrecht quasi oder?
Nein, das hat eBay und deren Regeln sehen vor, dass wenn eine Versteigerung stattgefunden hat, ein Vertrag entstanden ist, den beide Seiten einhalten müssen. eBay wiederum darf Personen von der Teilnahme ausschließen.
In einem Ladengeschäft ist es etwas anderes, da kann der Verkäufer die Käufer aussuchen.