Kauf gebrauchter Waren

Wenn eine private Person von einem Händler eine gebrauchte Sache kauft, muss dann der Händler alle Schäden an der Sache auf seine Kosten beheben? Ich meine hier Schäden die sich nach der Übergabe der Sache herausstellen.

Hallo!

Ich meine hier Schäden die sich nach
der Übergabe der Sache herausstellen.

Das müsstest du präzisieren, was das bedeutet. Geht es um Mängel, die nach der Übergabe entstanden sind oder um Mängel, die bei der Übergabe vorlagen, aber sich erst später zeigen?

Gruß
Tom

Wenn eine private Person von einem Händler eine gebrauchte
Sache kauft, muss dann der Händler alle Schäden an der Sache
auf seine Kosten beheben?

Nein, nicht alle. Zwar schuldet jederVerkäufer grds. sachmängelfreie Übergabe in der Beschaffenheit, die „bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“ oder die gar ausdrücklich zugesichert wurde (§ 434 BGB).

Nicht aber für bekannte oder erwartbare Mängel bzw. Schäden.

Und gem. § 447 BGB ging das Risiko der Verschlechterung auf dem Käufer über, wenn der Artikel ordnungsgemäß verpackt wie vereinbart versendet wurde.

Ich meine hier Schäden die sich nach
der Übergabe der Sache herausstellen.

Nicht unbedingt. Der private Kunde kann zwar seine Rechte bei Lieferung einer mangelbehafteten, gebrauchten Waren mindestens 1 Jahr geltend machen, wenn der Händler gewerblich verkaufte, wobei zu Gunsten des Käufers in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet wird, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war.

Allerdings greift dieser Nacherfüllungsanspruch nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand oder durch unsachgemäße Verwedung hervorgerufen wurde (Fallschaden, Reparaturversuch, fehlerhafte Anwendung, …).

G imager