Kauf Gebrauchtwage mit Vorschaden

Hallo zusammen,

ich möchte morgen ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, das einen leichten Heckaufprallschaden hatte. Der Händler lässt die Blech- und Lackierarbeiten für ca. 1000 E bei einem Fachbetrieb machen.
Es ist ein EU-Fahrzeug und war ein Mietwagen.

Das Fahrzeug hat noch 3 Jahre TÜV, 1.5 Jahre Werksgarantie, Händlergarantie soll ausgeschlossen sein (geht das überhaupt ?).
Wenn ich nach drei Jahren erstmals zum TÜV muss, möchte ich natürlich nicht hören, das Fahrzeug sei verkehrsunsicherer Schrott und müsse stillgelegt werden.
Was kann ich nun unternehmen um sicher zu stellen dass das nicht passiert, bzw. der Händler dann haften muss ?

Danke für hilfreiche Hinweise

SomeOne

Was kann ich nun unternehmen um sicher zu stellen dass das
nicht passiert, bzw. der Händler dann haften muss ?

Wenn Du ADAC-Mitglied bist, schlägst Du nach der Reparatur aber VOR DEM KAUF in einer ADAC-Werkstatt auf und lässt den Wagen durchchecken.

bevor die ihn kaufst, mache eine probefahrt und fahre am besten zum tüv um das auto überprüfen zu lassen, nennt sich glaub ich gebrauchtwagencheck.

ich bin zwar kein jurist, aber eine garantie ist immer eine freiwillige leistung des herstllers/händlers. gesetzlich festgeschrieben ist nur eine gewährleistungs, für die muss natürlich der händler gradestehen

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Hallo,

Der Händler lässt die
Blech- und Lackierarbeiten für ca. 1000 E bei einem
Fachbetrieb machen.

Das kann ja eigentlich nur eine Kleinigkeit sein, die selbst unrepariert kaum an der Fahrsicherheit etwas ändern kann.

Das Fahrzeug hat noch 3 Jahre TÜV

Wie geht das denn? Ich denke mal, Du meinst 2 Jahre, weil grade neu gemacht.
3 Jahre gibt es nur bei Neuwagen. Da dieser sehr wahrscheinlich als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ zugelassen war, hat er übrigens als Neuwagen nur 1 Jahr HU+AU bekommen.

Händlergarantie soll ausgeschlossen sein (geht das überhaupt
?).

Wie schon geschrieben, eine Garantie ist freiwillig (da noch Werksgarantie gilt ist die hier vermutlich überflüssig), aber die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Allerdings nur, wenn Du das Auto als privater Käufer erwirbst.

Was kann ich nun unternehmen um sicher zu stellen dass das
nicht passiert, bzw. der Händler dann haften muss ?

Selbst wenn Du einen Gutachter einschalten würdest (was hier wohl finanziell kaum sinnvoll ist), bist Du nicht 100%ig sicher.
Auch ich würde beim TÜV mal nach dem Gebrauchtwagencheck fragen, ob die auch hier weiterhelfen können.

Viel Erfolg beim Autokauf
Guido

Hi!

Man kauft generell keine Mietwaegen.
Sieh auch hier im Archiv nach.

Gruesse,
M.

ich möchte morgen ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, das einen
leichten Heckaufprallschaden hatte. Der Händler lässt die
Blech- und Lackierarbeiten für ca. 1000 E bei einem
Fachbetrieb machen.
Es ist ein EU-Fahrzeug und war ein Mietwagen.

Das Fahrzeug hat noch 3 Jahre TÜV, 1.5 Jahre Werksgarantie,
Händlergarantie soll ausgeschlossen sein (geht das überhaupt
?).
Wenn ich nach drei Jahren erstmals zum TÜV muss, möchte ich
natürlich nicht hören, das Fahrzeug sei verkehrsunsicherer
Schrott und müsse stillgelegt werden.
Was kann ich nun unternehmen um sicher zu stellen dass das
nicht passiert, bzw. der Händler dann haften muss ?

Danke für hilfreiche Hinweise

SomeOne

Danke und Update
Hallo noch mal,

Ich habe das Auto nach einer Probefahrt gekauft, Anzahlung geleistet, Rest wird überwiesen.

Ich konnte bei der Probefahrt keinerlei Probleme feststellen, werde aber zur Gebrauchtwagen-Prüfung bei TÜV/DEKRA fahren bevor ich den Restbetrag zahle .

Danke für eure Antworten

SomeOne