Kauf im Auftrag/ Wo ist das geregelt?

Guten Tag!

Was passiert, wenn sich ein Interessent bei einem Verkäufer informiert und dieser Verkäufer dem Käufer zusichert, dass dieser Artikel ohnen Nennenswerte Beschädigungen sind.

Nun kann der Interessent aus Zeitmangel den Artikel nicht selber kaufen, sondern beauftragt jemanden diese Artikel zu erwerben.

Wie verhält es sich rechtlich, wenn an dem Artikel etwas nicht so ist, wie es dem Interessenten, der den Käufer beauftragt hat, zugesichert wurde?

Gruß Opec

hi

Kommt darauf an, wie der Käufer gegenüber dem Verkäufer auftritt.

Tritt er als Bote auf, so verhält es sich so, als ob der Interessent persönlich gekauft hätte.

tritt der käufer als vertreter auf, gibt es dagegen mehrere möglichkeiten (z.B. erklärt der verkäufer den Sachmangel dem Käufer und er kauft trotzdem, etc.), wofür dein sv erläutert werden müsste.

gruß iok

Hallo!
Ein Privatverkäufer hat einen Artikel angeboten (Als Bastlerware bei Ebay). Auf eine Anfrage, was mit dem Artikel sei, wurde geantwortet, dass es sich nicht um ein Unfallteil handeln würde.

Der eigentliche Interessent konnte jedoch nicht bieten und sagte jemandem Bescheid, der das für den eigentlichen Interessenten mit der Information als Email tun sollte.

Nun hat der Beauftragte den Artikel ersteigert. Der Artikel kam an und wieß Schäden auf die min. auf einen, wenn nicht auf mehrere Unfälle schließen lassen.

Gruß Opec