Kauf im Internet - Storno?

Liebe Experten!

Darf eine Firma, die ein Produkt im Internet irrtümlich zu einem falschen Preis anbietet, nach getätigtem Kauf (Bestellbestätigung ist eingegangen) mit Hinweis auf die AGB („Laut unsere Geschäftsbedingungen können wir nicht für Fehler auf der Website.“ sic!) die Bestellung stornieren?

Oder gilt die Bestellbestätigung als Abschluß des Kaufvertrags, von dem nicht mehr einseitig zurückgetreten werden darf?

[Falls das wichtig ist: internationale Firma, Internetseite mit Endung .at, Bestellung in Österreich]

Vielen Dank für eine Antwort!
Gyuri

Hallo,

der Kaufvertrag kommt wie in den AGB angegeben zustande, meist mit Versand der Ware, eine Bestellbestätigung ist noch nicht bindend, der Händler ist also im „Recht“.

Gruss Christian

Hallo,

der Kaufvertrag kommt wie in den AGB angegeben zustande, meist
mit Versand der Ware, eine Bestellbestätigung ist noch nicht
bindend, der Händler ist also im „Recht“.

M.E. ist die AGB, mit welcher der Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmt wird, nicht konstitutiv. Der Vertragsschluss ist allein von den gegenseitig abgegebenen übereinstimmenden Willenserklärungen abhängig. Das „umdeklarieren“ mittels AGB ist unwirksam.
Die „Bestellbestätigung“ kann die verbindliche Annahme des Kaufangebotes sein. Allerdings kann es sich auch nur um die bloße Bestätigung des Zuganges des abgegebenen Angebotes handeln. Es kommt hier auf die Formulierung der „Bestätigung“ an.

Frohe Ostern

Hallo,

also ich weis von einem Fall in dem ein Händler eine Grafikkarte für 2x,xx engeboten hatte statt 2xx,xx, es hatten mehrere Leute die Karte bestellt und auch eine Bestellbestätigung bekommen, aber dann ein Stornierung. Nach ettlich Diskusion in einem Rechtsforum kam dann heraus dass der Händler im Recht sei, da es ähnlich in den AGB stand, kenne da aber die Gesetze nicht.

Gruss Christian

Ich habe bereits in einem ähnlichen Fall den Anspruch durchgesetzt und die Ware zu dem falsch angegebenen, deutlich niedrigeren Preis erhalten.
Wie gesagt: Es kommt auf die Formulierung der „Bestellbestätigung“ an.

Hallo,

ich glaub den Fall kenne ich - und auch da war es unterschiedlich, denn die Kunden die per Vorkasse bezahlt hatten mussten dann die Ware auch geliefert bekommen, da hier der Kaufvertrag eindeutig geschlossen wurde.

Grüße

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

In der Bestellbestätigung steht Vorauazahlung per Kreditkarte, von der Kreditkarte ist aber nicht abgebucht worden. Ich nehme an, in diesem Fall besteht wohl nicht die Möglichkeit, auf Erfüllung des Vertrags zu beharren?

LG,
Gyuri