Hallo.
Ich beabsichtige ein MFH mit mehreren vermieteten WEs zu kaufen. Erfahrungen mit ETWen liegen vor.
Das Haus wird von einem Makler angeboten und zugleich von diesem verwaltet.
Der Kaufvertrag wird in den nächsten Tagen unterzeichnet.
Als Besonderheit: Mit dem Verwalter bin ich mir einig, dass die Verwaltung zum Ende 2007 von diesem eingestellt wird.
Mir ist folgendes nicht ganz klar:
Wie schauts mit den nächsten Schritten aus?! Als Übergabe wurde der 01.08.2007 avisiert. An diesem Tage werden die Zählerstände notiert, auch die Heizungsfirma wird sich „Ihrem“ Thema widmen.
Ich hätte gern ein paar praktische Tips.
-Das Thema Wohngebäudeversicherung ist mir bekannt.
-wie schauts mit der Eigentümerhaftpflicht aus?!
- Muss mit der HV ein neuer HV Vertrag geschlossen werden, wenn ja, wann.
- Wie schauts mit den Verträgen für z.B. den Hausmeiter, Heizungsfirma etc. aus?
(Mir wurde bisher erklärt, dass ich nur die Rechte und Pflichten der Mietverträge übernehmen muss)
Vielen Dank
- Muss mit der HV ein neuer HV Vertrag geschlossen werden,
wenn ja, wann.
den Vertrag kannst du einfach übernehmen, musst dies aber schriftlich erklären. da du eh die HV bis ende 2007 behalten willst ist doch alles klar. sieh dir den HV-vertrag an, welche laufzeit er hat und wie die kündigungsfrist geregelt ist, sonst hängst du lännger als bis ende 2007 drin und machst lieber von deinem außerordentlichen kündigungsrecht als neuer eigentümer gebrauch.
- Wie schauts mit den Verträgen für z.B. den Hausmeiter,
Heizungsfirma etc. aus?
(Mir wurde bisher erklärt, dass ich nur die Rechte und
Pflichten der Mietverträge übernehmen muss)
so ähnlich wi mit der HV. kannst übernehmen oder es lassen. du hast außerordentliches kündigungsrecht. hausmeister, heizungsfirma und haftpflichtversicherung sind aber schon sinnvoll beim MFH.
- Verwaltervertrag.
-Die HV will von sich aus aussteigen. (Grund ist nachvollziehbar)
-Ich bin gewillt, den Vertrag zu übernehmen.
Ab wann kann ich (außerordentlich) kündigen?!
-
Nach Vertragsunterzeichnung?
-
Nach Besitzübergang?
-
Nach Eintragung als Eigentümer?
-
Verträge mit Dritten…
Ich hatte eher umgedreht gedacht und Angst gehabt, dass ich schlussendlich ohne so genannte Dritte dastehe.
- Gehe ich richtig in der Annahme, sollte ich, wenn ich nix unternehme, alle Verträge ihre Gültigkeit weiterhin behalten?!
Nochmals: Vielen Dank
- Verwaltervertrag.
-Die HV will von sich aus aussteigen. (Grund ist
nachvollziehbar)
-Ich bin gewillt, den Vertrag zu übernehmen.
o.k. alles klar
Ab wann kann ich (außerordentlich) kündigen?!
- Nach Vertragsunterzeichnung?
- Nach Besitzübergang?
- Nach Eintragung als Eigentümer?
da will ich jetzt nichts falsches sagen, ist schon ein weilchen her bei mir. 2. und 3. klingen nicht unlogisch. wenn jedoch die versicherung den eigenzumsnachweis sehen will (darf sie) bleibt nur 3. übrig. muss im BGB stehen - Eigentumsübergang. beantwortet auch der notar beim vertragsabschluss.
- Verträge mit Dritten…
Ich hatte eher umgedreht gedacht und Angst gehabt, dass ich
schlussendlich ohne so genannte Dritte dastehe.
- Gehe ich richtig in der Annahme, sollte ich, wenn ich nix
unternehme, alle Verträge ihre Gültigkeit weiterhin behalten?!
ob das automatisch per gesetz eintritt ist möglich (bei den mietwohnen ist es eindeutig so), da muss auch was im BGB stehen. ich kenne nur das außerordentliche kündigungsrecht. habe aber noch in erinnerung, das dafür eine frist gilt! d.h. lässt du die frist verstreichen erklärst du damit wohl, durch schlüssiges verhalten, an den verträgen festzuhalten.