Kauf/Miete Gartenanteil eines anderen Eigentümers

Hallo!

Wir sind Eigentümer einer Erdgeschoßwohnung in einem Haus mit 3 Einheiten. Zu allen drei Wohnungen gehört jeweils ein Gartenanteil mit Sondernutzungsrecht. Unser Garten schließt direkt an unsere Wohnung/Terrasse an, der Garten der mittleren Partei kommt direkt hinter unserem Garten.

Da die Bewohner der mittleren Wohnung (derzeit vermietet) ihren Garten nicht nutzt, kamen wir auf die Idee, dass wir diesen Garten mieten bzw. bei evtl. zukünftigem Verkauf der Wohnung kaufen. Wir haben bereits mit dem Besitzer der Eigentumswohnung sowie mit den Mietern gesprochen, alle Parteien wären einverstanden. Der Eigentümer hat bereits mit einem Makler gesprochen und uns mitgeteilt, dass der Wert des Gartengrundstücks ungefähr bei der Hälfte eines Parkplatzes liegen würde. Der Garten hat ungefähr die Größe von drei Parkplätzen und daher würde der Preis grob geschätzt bei rd. 5.000 - 6.000 Euro liegen. Darüber hinaus hat uns der Eigentümer angeboten, dass wir den Garten für z.B. 10 Jahre mieten können und das ein solcher Vertrag auch bei einem Verkauf der Wohnung Gültigkeit hätte?

Nun habe ich folgende Fragen dazu:

Wen kann ich bzgl. Wert des Gartengrundstücks befragen bzw. von wem kann ich ein Gutachten erstellen lassen?

Sollten wir uns erstmal auf eine Miete einigen: Ist es tatsächlich so, dass dieser Mietvertrag auch bei einem Verkauf der dazugehörigen Wohnung Bestand hätte?

Sollten wir uns für einen Kauf entscheiden: Muss die Teilungserklärung entsprechend geändert werden und welche Kosten kämen dabei auf uns zu? Liege ich mit der Annahme richtig, dass wir den Kauf auch notariell beurkunden lassen müssen?

Vielen Dank im voraus!!!

Daniela

Hallo!

Befragen kannst Du grundsätzlich jeden. Da solche Gartengrundstücke nicht marktgängig sind, wird es schwer einen Wert festzusetzen. Das Grundstück ist (wenn Du es hast) nicht einzeln veräusserbar, sondern erhöht nur den Wert der Eigentumswohnung. Vielleicht sinkt auch der Wert, weil potentielle Käufer sagen: „Der Garten ist mir zu groß, ist zuviel Arbeit.“ Also Grundsätzlich ist das Grundstück das Wert, was es Dir wert ist.

Wenn das Grundstück gemietet wird, dann ist der Mietvertrag auch bei Verkauf nicht vorzeitig kündbar. Nur bei einer Zwangsversteigerung.

Der Kauf muss auf jeden Fall notariell beurkundet werden. Da dder Kaufpreis nicht hoch ist, kostet das aber nicht die Welt. Die teilungserklärung zu ändern kommt natürlich auch noch dazu, Grunderwerbsteuer, grundbuchgebühren, etc.

Gruß

Jörg

Der Kaufpreis bei solch einer speziellen Sache ist reine Verhandlungssache. Einerseits ist das Angebot recht begrenzt (4 theoretisch zur Verfügung stehende Gartenanteile), anderseits ist auch die Käuferzahl auf die 4 Miteigentümer beschränkt.
Bei einer Teilungserklärungsänderung stellt sich auch die Frage, ob sich der MEA verschieben soll.
Eine Änderung der TE kann auch sehr umständlich sein, denn es müssen a) alle (!) Miteigentümer zustimmen und b) auch die Grundpfandrechtsgläubiger in allen Grundbuchblättern.
Das ist in der Regel eine Formalie, aber es ist mühsam und zeitaufwendig dies zu machen.
Gruß n.