Folgender exemplarischer Fall:
Person A kauft via Internet bei Firma B eine Ware gegen Vorkasse. A überweist das Geld, B sichert dafür Warenlieferung innerhalb von einer Woche zu.
B liefert nicht.
A mahnt bei B die Lieferung an, verzichtet allerdings auf eine Fristsetzung. B sagt Lieferung innerhalb von wenigen Tagen zu.
B liefert nicht.
A mahnt erneut, jetzt mit Fristsetzung. B sagt erneut die Lieferung zu. Es geschieht aber bis zum Ablauf der Frist nichts.
A tritt nun per Schreiben an B vom Kaufvertrag zurück, da B seine Verpflichtung zur Lieferung nicht erfüllt hat, und fordert mit Fristsetzung von zwei Wochen das Geld zurück. B reagiert nicht, die gesetzte Frist zur Rücküberweisung verstreicht.
Nun meine Fragen:
Darf A jetzt das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen inkl. aller finanziellen Folgen (Mahngebühr; B muss Kosten für das Mahnverfahren tragen)?
Wenn die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers erfolglos bleibt, also A weiterhin auf das Geld wartet, darf A dann gegen die Firma B die Insolvenz beantragen?