Kauf mit Vorkasse ohne Lieferung

Folgender exemplarischer Fall:

Person A kauft via Internet bei Firma B eine Ware gegen Vorkasse. A überweist das Geld, B sichert dafür Warenlieferung innerhalb von einer Woche zu.

B liefert nicht.

A mahnt bei B die Lieferung an, verzichtet allerdings auf eine Fristsetzung. B sagt Lieferung innerhalb von wenigen Tagen zu.

B liefert nicht.

A mahnt erneut, jetzt mit Fristsetzung. B sagt erneut die Lieferung zu. Es geschieht aber bis zum Ablauf der Frist nichts.

A tritt nun per Schreiben an B vom Kaufvertrag zurück, da B seine Verpflichtung zur Lieferung nicht erfüllt hat, und fordert mit Fristsetzung von zwei Wochen das Geld zurück. B reagiert nicht, die gesetzte Frist zur Rücküberweisung verstreicht.

Nun meine Fragen:

Darf A jetzt das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen inkl. aller finanziellen Folgen (Mahngebühr; B muss Kosten für das Mahnverfahren tragen)?

Wenn die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers erfolglos bleibt, also A weiterhin auf das Geld wartet, darf A dann gegen die Firma B die Insolvenz beantragen?

Hallo!

Ja,man kann Mahnbescheid beantragen.

Ja,man kann auch die Insolvenz der Firma beantragen.
Als „Fremdantrag“ nach der Insolvenzordnung,ein Gläubiger muss dazu nur seine Forderung nachweisen und das die Firma nicht bezahlen kann/will.

Beides hat seine Nachteile,denn es ist nicht sicher,man bekommt Geld,muss aber finanzielle Vorleistungen erbringen,die später eben verloren sind,wenn nichts mehr zu holen ist.
Denn wo nichts ist,kann man auch nicht vollstrecken.

Und bei Insolvenz haben i.d.R. andere Forderungen Vorrang.

MfG
duck313