Von mir noch einige Ergänzungen aus eigener Bauherren-Erfahrung:
Der Notar, als Dritter, darf niemanden bevorteilen.
Er hat die Pflicht die Vertragsparteien auf eventuelle
Hindernisse und Mängel hinzuweisen und ggf. Lösungen zu
unterbreiten.
Theoretisch stimmt das. Praktisch gibt es da auch gute und weniger gute Notare, und dabei gibt es immer eine Grauzone. Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass vom Notar oft nicht alles so unabhängig beurteilt und abgefasst wird, wie es eigentlich notwendig wäre. Ein Anwalt, der im Nachhinein meinen Notarvertrag geprüft hatte, konnte jedenfalls einige Regelungen finden, die mich als Bauherr eindeutig benachteiligt haben. Tja, der Notar arbeitet ja auch schon seit Jahren mit dem selben Bauträger zusammen…
Soviel zur Neutralität von Notaren in der Praxis.
Mein Tipp daher:
Unbedingt (!) einen eigenen Notar suchen!
Zumindest aber den Vertrag vom eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen!!!
Noch was zur Bauausführung des Hauses:
Ein Haus, was optisch solide und gut aussieht, muss nicht unbedingt technisch in Ordnung sein!
Soll heißen: Die Bauausführung sollte von einem Fachmann (Architekt, Gutachter, etc.) komplett geprüft werden, dabei sollte auch auf die Einhaltung der Bauauflagen geachtet werden.
Dies ist der am meisten unterschätzte Punkt von Bauherren bzw. Käufern!!!
Einfach nur darauf zu vertrauen, dass man ja 5 Jahre Gewährleistung hat, ist absolut unzureichend. Denn: Kleine Mängel werden gern behoben, grobe Mängel äußerst selten (da lässt man lieber die Firma pleite gehen) und außerdem: Nicht jeder Mangel wird automatisch in der Gewährleistungszeit sichtbar: Z.B. mangelnder Brandschutz. Ob der stimmt, zeigt sich erst im Brandfall. Dann ist es aber zu spät!!!
Noch einen Satz zur Gewährleistung:
5 Jahre sind gut und schön. ABER: Zwischen wem ist diese Gewährleistung vereinbart? Sicherlich nur zwischen Ihnen und der 1-Mann-Firma. Wer gibt Ihnen die Gewähr, dass dieser Pensionär nicht schon in 2 Jahren das zeitliche segnet? Die beteiligten Firmen können Sie dann nicht mehr heranziehen, denn die haben mit Ihnen keine Gewährleistungsvereinbarung!
Also: Im Vertrag MUSS parallel vereinbart werden, dass die Gewährleistung auch direkt bei den beteiligten Firmen in Anspruch genommen werden kann. Wichtig: Dies muss BEIDSEITIG auch mit den Firmen vereinbart worden sein, sonst greift diese Vereinbarung ins Leere.
Auch daran denken die meisten Bauherren NICHT.
Dies alles aus meiner eigenen leidvollen Bauherrenerfahrung. Und aus einem der besten Bau-Foren bei www.bau.de
Gruß
Werner