Hallo Palma,
Wenn man in einen Markt gehen würde, sowas wie Mediamarkt z. B. Kauft dort mehrere Dinge ein und geht damit zur Kasse.
Soweit OK.
Die Verkäuferin sieht alles, rechnet aber nur einen Teil davon ab, aus Schusseligkeit, Unerfahrenheit, was auch immer. Der Kunde merkt das nicht, bezahlt und geht nach Hause.
Also hat die Verkäuferin und der Käufer den Fehler nicht mitbekommen.
Einige Wochen später suchte der Kunde wegen einer Reklamation den Markt wieder auf.
Mit dem Kaufbeleg,auf dem der reklamierte Artikel nicht vorhanden ist,was dem Käufer jetzt aber auffallen müsste.
Die Mitarbeiter sind nun der Meinung, der Artikel sei nicht bezahlt und müsse noch bezahlt werden.
Was ist daran verkehrt?Wie soll denn ohne Kaufbeleg eine Reklamation oder Garantiefall bearbeitet werden?
Da ein Großteil der Bezahlung bar erfolgte, kann der Kunde nicht sicher sein, wieviel er tatsächlich bezahlte. Ob er den Rechnungsbetrag oder den tatsächlichen Betrag zahlte.
Jetzt weiß er es aber.Ob Barzahlung oder aber auf Rechnung,ein Beleg ist auf jedem Fall vorhanden.
Er stellt eine auf 2 Monate später datierte Rechnung aus und verlangt das Geld.
Also Zahlungsziel und Garantiefrist verlängert.
Wie sähe das nun aus. Wäre der Markt verplichtet, seine Kassen so zu betreiben, dass kein Fehler entsteht?
Dazu sind sie in jedem Fall verpflichtet.
Mein Vorschlag,für solche Kunden,mit Hinweis auf eine bessere Überschaubarkeit der Rechnungslegung sich an zwei Kasse anzustellen.
Eine für die Waren für den Barerwerb(i.d.R. für Privatkunden) und die andere für Waren auf Rechnng(i.d.R. für Geschäftskunden).
Kassierer(n) sind auch nur Menschen wie du und ich und können gerade
in solchen Fällen Fehler machen.
Wäre der Kunde verpflichtet zu zahlen, auch wenn er selbst nicht sicher sein kann, ob er nicht doppelt zahlt?
Er muss nicht zahlen,wenn er nachweislich die Ware schon bezahlt hat.
An fast jeder Kasse ist ein Schild mit dem Hinweis:
Lieber Kunde überprüfen Sie …,eine spätere Reklamation ist leider nicht möglich.
Wer ist wofür verantwortlich?
Der Kassierer,für eine ordnungsgemässe Kassierung und Übergabe der Ware an den Kunden,gegebenfalls durch Bestätigung mittels Unterschrift des Kunden.
Der Kunde bei Übernahme der Ware,Überprüfung auf Unversehrtheit und soweit möglich,auf Funktionalität und Vollständigkeit und deren
Bezahlung.
Dies sollte aber auch aus den AGB´s ersichtlich sein.
LG Bollfried
Wobei nicht besonders zu betonen ist,das beide