Kauf ohne Bezahlung

Hallo Ihr all,
mir kam gestern ein Szenario, eine Idee in den Kopf, das ich nicht für mich klären konnte.
Wenn man in einen Markt gehen würde, sowas wie Mediamarkt z. B. Kauft dort mehrere Dinge ein und geht damit zur Kasse. Die Verkäuferin sieht alles, rechnet aber nur einen Teil davon ab, aus Schusseligkeit, Unerfahrenheit, was auch immer. Der Kunde merkt das nicht, bezahlt und geht nach Hause. Einige Wochen später suchte der Kunde wegen einer Reklamation den Markt wieder auf. Die Mitarbeiter sind nun der Meinung, der Artikel sei nicht bezahlt und müsse noch bezahlt werden. Da ein Großteil der Bezahlung bar erfolgte, kann der Kunde nicht sicher sein, wieviel er tatsächlich bezahlte. Ob er den Rechnungsbetrag oder den tatsächlichen Betrag zahlte. Der Markt verweist auf seine Kassendaten, stellt eine auf 2 Monate später datierte Rechnung aus und verlangt das Geld.
Wie sähe das nun aus. Wäre der Markt verplichtet, seine Kassen so zu betreiben, dass kein Fehler entsteht? Wäre der Kunde verpflichtet zu zahlen, auch wenn er selbst nicht sicher sein kann, ob er nicht doppelt zahlt?
Wer ist wofür verantwortlich?

palma

Wer wem was beweisen kann, ist hier im Vorteil, denke ich.

keine Reklamation möglich!
Hi Joghurtpalme!

Einige Wochen
später suchte der Kunde wegen einer Reklamation den Markt
wieder auf. Die Mitarbeiter sind nun der Meinung, der Artikel
sei nicht bezahlt und müsse noch bezahlt werden.

Der Kunde hat seinen Kassenbon in der Hand - darauf steht der gekaufte Artikel.
Warum sollte der Kunde ein Problem haben?

… er will doch hoffentlich nicht mit dem Kassenbon der Einkäufe ein Teil reklamieren, dass auf dem Bon nicht vermerkt ist?

… oder habe ich etwas falsch verstanden?

LG Ayla

Hallo

… er will doch hoffentlich nicht mit dem Kassenbon der Einkäufe ein Teil reklamieren, dass auf dem Bon nicht vermerkt ist?

Ich vermute, er will ein Teil reklamieren, das auf dem Bon vermerkt ist, und er hat ein anderes Teil nicht bezahlt.

Wie die Mediamarkt-Mitarbeiter allerdings drauf kommen, dass ausgerechnet der Einkauf dieses Kunden das Minus in der Kasse verursacht hat, das habe ich noch nicht verstanden.

Viele Grüße

Hallo Palma,

Wenn man in einen Markt gehen würde, sowas wie Mediamarkt z. B. Kauft dort mehrere Dinge ein und geht damit zur Kasse.

Soweit OK.

Die Verkäuferin sieht alles, rechnet aber nur einen Teil davon ab, aus Schusseligkeit, Unerfahrenheit, was auch immer. Der Kunde merkt das nicht, bezahlt und geht nach Hause.

Also hat die Verkäuferin und der Käufer den Fehler nicht mitbekommen.

Einige Wochen später suchte der Kunde wegen einer Reklamation den Markt wieder auf.

Mit dem Kaufbeleg,auf dem der reklamierte Artikel nicht vorhanden ist,was dem Käufer jetzt aber auffallen müsste.

Die Mitarbeiter sind nun der Meinung, der Artikel sei nicht bezahlt und müsse noch bezahlt werden.

Was ist daran verkehrt?Wie soll denn ohne Kaufbeleg eine Reklamation oder Garantiefall bearbeitet werden?

Da ein Großteil der Bezahlung bar erfolgte, kann der Kunde nicht sicher sein, wieviel er tatsächlich bezahlte. Ob er den Rechnungsbetrag oder den tatsächlichen Betrag zahlte.

Jetzt weiß er es aber.Ob Barzahlung oder aber auf Rechnung,ein Beleg ist auf jedem Fall vorhanden.

Er stellt eine auf 2 Monate später datierte Rechnung aus und verlangt das Geld.

Also Zahlungsziel und Garantiefrist verlängert.

Wie sähe das nun aus. Wäre der Markt verplichtet, seine Kassen so zu betreiben, dass kein Fehler entsteht?

Dazu sind sie in jedem Fall verpflichtet.

Mein Vorschlag,für solche Kunden,mit Hinweis auf eine bessere Überschaubarkeit der Rechnungslegung sich an zwei Kasse anzustellen.
Eine für die Waren für den Barerwerb(i.d.R. für Privatkunden) und die andere für Waren auf Rechnng(i.d.R. für Geschäftskunden).

Kassierer(n) sind auch nur Menschen wie du und ich und können gerade
in solchen Fällen Fehler machen.

Wäre der Kunde verpflichtet zu zahlen, auch wenn er selbst nicht sicher sein kann, ob er nicht doppelt zahlt?

Er muss nicht zahlen,wenn er nachweislich die Ware schon bezahlt hat.
An fast jeder Kasse ist ein Schild mit dem Hinweis:

Lieber Kunde überprüfen Sie …,eine spätere Reklamation ist leider nicht möglich.

Wer ist wofür verantwortlich?

Der Kassierer,für eine ordnungsgemässe Kassierung und Übergabe der Ware an den Kunden,gegebenfalls durch Bestätigung mittels Unterschrift des Kunden.

Der Kunde bei Übernahme der Ware,Überprüfung auf Unversehrtheit und soweit möglich,auf Funktionalität und Vollständigkeit und deren
Bezahlung.

Dies sollte aber auch aus den AGB´s ersichtlich sein.

LG Bollfried

Wobei nicht besonders zu betonen ist,das beide

Hallo.

Er muss nicht zahlen,wenn er nachweislich die Ware schon
bezahlt hat.

Wie lange muss man dann sämtliche Kassenzettel aufbewahren, um das dann noch nachweisen zu können? Wie lange sind heute Kassenzettel noch lesbar, bevor der Aufdruck verblasst? Das passt doch nicht.

An fast jeder Kasse ist ein Schild mit dem Hinweis:

Lieber Kunde überprüfen Sie …,eine spätere
Reklamation ist leider nicht möglich.

Das soll also dem Kunden sagen, er darf später die Rechnung nicht reklamieren, der Laden aber darf auch nachträglich noch reklamieren?

Sebastian.

Wie lange muss man dann sämtliche Kassenzettel aufbewahren, um
das dann noch nachweisen zu können? Wie lange sind heute
Kassenzettel noch lesbar, bevor der Aufdruck verblasst? Das
passt doch nicht.

Vielleicht muss er nicht zahlen, kann dann aber auch nicht reklamieren.
Könnte ja auch der Fernseher von der Mega Companie sein, denn er nun beim Media Markt zu reklamieren versucht…

An fast jeder Kasse ist ein Schild mit dem Hinweis:

Lieber Kunde überprüfen Sie …,eine spätere
Reklamation ist leider nicht möglich.

Das soll also dem Kunden sagen, er darf später die Rechnung
nicht reklamieren, der Laden aber darf auch nachträglich noch
reklamieren?

Ist für den Fall völlig irrelevant.

Hallo Sebastian,

Wie lange muss man dann sämtliche Kassenzettel aufbewahren, um das dann noch nachweisen zu können? Wie lange sind heute Kassenzettel noch lesbar, bevor der Aufdruck verblasst? Das passt doch nicht.

Wenn der Garantiebeleg nicht extra ausgefüllt wird(was in den meisten Supermärkten der Fall ist) und der Kaufbeleg als Garantienachweis gilt,
so ist doch wohl der Kassenbeleg für die Garantiezeit aufzubewahren.

Und wenn es so nicht passt,ist der ausgefüllte Garantieschein ein Garant
für eine ordnungsgemässe Abwicklung beim Schadensfall.

Das soll also dem Kunden sagen, er darf später die Rechnung nicht reklamieren?

Doch,er darf wenn Du meinen Beitrag genau gelesen hast.

Der Laden aber darf auch nachträglich noch reklamieren?

Was reklamiert denn der Laden?Ohne Warenerwerb im Laden kann doch
keine Garantieabwicklung erfolgen.
Alle Ladendiebe wären dann froh,wenn eine Garantieabwicklung ohne
Kaufnachweis möglich wäre.

LG Bollfried

Hallo,

Wie lange muss man dann sämtliche Kassenzettel aufbewahren, um
das dann noch nachweisen zu können? Wie lange sind heute
Kassenzettel noch lesbar, bevor der Aufdruck verblasst? Das
passt doch nicht.

Im Optimalfall bewahrt man den Beleg so lange auf, bis mindestens die Gewähleistung und die (falls vorhanden) Herstellergarantie abgelaufen sind. Oder sogar solange, wie man das Gerät hat. Im Falle eines Weiterverkaufes kann man ihn dem Käufer mitgeben.
Hier ist ein schöner Text Klick mit dem Hinweis, dass man sich den Beleg ggf. zusätzlich ohne Thermopapier geben lassen soll/kann und Tips, wie man Belege am Besten Aufbewahrt.

Gruß
-Thunderbird-