Kauf PC, teilweise privat / gewerblich genutzt, Betrag größer als GWG

Hallo, nehmen wir an, jemand ist nebenberuflich selbständig im Gesundheitsbereich. Es wurde im Dezember ein PC gekauft über 550 €. Nun ist das über der GWG-Grenze. Wenn der PC zu 50% privat benutzt würde, können dann die 50% dirket als GWG in der EÜR geltend machen? Oder wie weist man dies am geschicktesten aus?
Vielen Dank für Ihre Diskussion darüber!
Grüße, Claudia Br.

Servus,

die Anschaffungs- und Herstellungskosten ändern sich durch die teilweise nicht betriebliche Nutzung nicht, somit kein GWG.

Wegen AfA über 36 Monate gem. amtlicher AfA-Tabelle ist die Bildung eines Sammelpostens mit AfA 20% uninteressant.

Schöne Grüße

MM