Hallo, nehmen wir an, jemand ist nebenberuflich selbständig im Gesundheitsbereich. Es wurde im Dezember ein PC gekauft über 550 €. Nun ist das über der GWG-Grenze. Wenn der PC zu 50% privat benutzt würde, können dann die 50% dirket als GWG in der EÜR geltend machen? Oder wie weist man dies am geschicktesten aus?
Vielen Dank für Ihre Diskussion darüber!
Grüße, Claudia Br.
Servus,
die Anschaffungs- und Herstellungskosten ändern sich durch die teilweise nicht betriebliche Nutzung nicht, somit kein GWG.
Wegen AfA über 36 Monate gem. amtlicher AfA-Tabelle ist die Bildung eines Sammelpostens mit AfA 20% uninteressant.
Schöne Grüße
MM