Kauf trotz frischer Finanzierung ?

Hallo allerseits,

brauche bitte mal wieder Hilfe für folgenden Fall:
Person A besitzt ein Einfamilienhaus, Anfang 2003 frisch vermietet. Vorher hatte sie versucht, das Haus zu verkaufen - kein Erfolg. Aufgrund der niedrigen Zinsen zu diesem Zeitpunkt wurde eine Folge-Finanzierung abgeschlossen über 150.000 € (Gesamtwert 300.000 €). Und jetzt haben die neuen Mieter zum 31.01.2004 gekündigt.

Person B wäre am Kauf interessiert. Es herrscht ein gesundes Vertrauensverhältnis zwischen A und B, aber die Geschichte zeigt ja nun, dass nichts eine gutes Verhältnis etc. so schön belasten kann wie der schnöde Mammon.

Die Frage:
Seht Ihr eine Möglichkeit, bei der ein Kauf abgeschlossen wird, ohne dass A die bestehende Finanzierung auflösen (Vorfälligkeitszinsen) und B eine neue abschliessen muss ? Wenn eine solche Vereinbarung möglich ist, muss es etwas vertraglich genau zu fixierendes sein. Wie könnte so etwas (in groben Zügen) aussehen ? Dass man dafür letztendlich zu Rechtsanwalt / Notar geht, ist klar.

Und wenn man schon beim Sparen ist: B will natürlich auch die Eigenheimzulage, so dass ein späterer Kaufzeitpunkt wohl nicht in Frage kommt.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Jürgen

Hallo allerseits,

brauche bitte mal wieder Hilfe für folgenden Fall:
Person A besitzt ein Einfamilienhaus, Anfang 2003 frisch
vermietet. Vorher hatte sie versucht, das Haus zu verkaufen -
kein Erfolg. Aufgrund der niedrigen Zinsen zu diesem Zeitpunkt
wurde eine Folge-Finanzierung abgeschlossen über 150.000 €
(Gesamtwert 300.000 €). Und jetzt haben die neuen Mieter zum
31.01.2004 gekündigt.

Person B wäre am Kauf interessiert. Es herrscht ein gesundes
Vertrauensverhältnis zwischen A und B, aber die Geschichte
zeigt ja nun, dass nichts eine gutes Verhältnis etc. so schön
belasten kann wie der schnöde Mammon.

Die Frage:
Seht Ihr eine Möglichkeit, bei der ein Kauf abgeschlossen
wird, ohne dass A die bestehende Finanzierung auflösen
(Vorfälligkeitszinsen) und B eine neue abschliessen muss ?
Wenn eine solche Vereinbarung möglich ist, muss es etwas
vertraglich genau zu fixierendes sein. Wie könnte so etwas (in
groben Zügen) aussehen ? Dass man dafür letztendlich zu
Rechtsanwalt / Notar geht, ist klar.

Gehe mit dem Käufer gemeinsam zur Bank (Termin ausmachen), er soll seine Unterlagen mitbringen. Erkläre Ihr den Sachverhalt, daß du verkaufen willst und der Käufer die Finanzierung übernehmen möchte. Die Bank kann dich aus der Finanzierung „rauslassen“ und den Käufer an deine Stelle setzen. Die Bank muß hierfür natürlich die gleiche Bonitätsprüfung machen wie bei dir vor einem Jahr.
Viele Banken machen so etwas, manche nicht. Da du dein Haus ja nicht zur Hälfte des Wertes verkaufen willst, wird er ja auch noch ein höheres Darlehen benötigen als du momentan hast, da sehen die Chancen besser aus

Und wenn man schon beim Sparen ist: B will natürlich auch die
Eigenheimzulage, so dass ein späterer Kaufzeitpunkt wohl nicht
in Frage kommt.

Obiges natürlich möglichst schnell. Der Käufer tritt dann als neuer Eigentümer in das Vertragsverhältnis, das ja gekündigt ist. Dadurch kann er erst am 1.2.04 einziehen und dadurch erst die EHZ ab 2004 bekommen

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Jürgen

Gern geschehen, bei weiteren Fragen einfach melden

Hallo,

Gehe mit dem Käufer gemeinsam zur Bank (Termin ausmachen), er
soll seine Unterlagen mitbringen. Erkläre Ihr den Sachverhalt,
daß du verkaufen willst und der Käufer die Finanzierung
übernehmen möchte. Die Bank kann dich aus der Finanzierung
„rauslassen“ und den Käufer an deine Stelle setzen.

Das wäre das allererste Mal, daß ich gehört habe, daß eine Finanzierung übertragbar ist!

Kurzum: dieses Procedere ist nicht möglich, da alle sicherheiten und die persönlichen verhältnisse des Kreditnehmers anderen Charakter durch die eigentumsübertragungen bekommen.

gruss

Hallo,

Das wäre das allererste Mal, daß ich gehört habe, daß eine
Finanzierung übertragbar ist!

einmal ist immer das erste Mal…

Grundsätzlich ist ein Schuldnertausch nicht unmöglich, wird jedoch (insbesondere wenn, wie in den letzten Jahren, die Zinsen für neue Kredite niedriger sind als die des Alt-Eigentümers) ziemlich selten und nicht von allen praktiziert. Selbstverständlich wird die Kreditwürdigkeit des Käufers ebenso überprüft wie bei einer Neu-Beantragung. Und mit einiger Sicherheit wird die Bank auch eine Bearbeitungsgebühr verlangen. In besonderen Fällen kann es aber durchaus dennoch Sinn machen.

Freundiche Grüße

wolle