Hallo,
wenn ich ein Auto bei Mobile besichtige und danach kaufe, wie sieht es mit der Versicherung aus, bis ich es nach Hause gefahrt habe? Das Auto hat die Kennzeichen vom Vorbesitzer, gehören die dem oder bleiben die am Wagen dran?
Hallo,
wenn ich ein Auto bei Mobile besichtige und danach kaufe, wie sieht es mit der Versicherung aus, bis ich es nach Hause gefahrt habe? Das Auto hat die Kennzeichen vom Vorbesitzer, gehören die dem oder bleiben die am Wagen dran?
Hallo,
es ist jedem Verkäufer zu raten die Kennzeichen nicht dran zu lassen. Ausnahmen macht man höchstens, wenn man im engen Freundeskreis oder an seriöse Händler verkauft.
Wenn man keine rote Nummer hat, gibt es für die Überführung Kurzzeitkennzeichen (viele Versicherungen rechnen die Prämie an, wenn man später bei ihnen versichert, bleiben nur die Kosten für Kennzeichen und Zulasung). Sonst muß man eben mit einem Trailer oder Fahrzeugtransporter losziehen.
Cu Rene
Hallo, danke für die Antwort.
Ich bin jedoch Käufer, aber weshalb ist den Verkäufern zu raten, dass sie die Kennzeichen nicht dran lassen sollten?
Hi,
du meine Güte, hast du denn noch nie einen Gebrauchtwagen gekauft?
Du könntest wer-weiss-was mit dem Auto anstellen und aufgrund des Kennzeichens bekommt der andere ne Menge Ärger, aus welchem er sich dann mühselig wieder rauspopeln kann!
nur als Beispiel.
Bist zu gut für diese Welt 
lg Birgit
Hallo,
vor allem, weil es eben genau dazu Kurzzeitkennzeichen gibt, also gar kein Grund besteht.
Es gibt (leider) zu viele, die ihren Etat mit dem Kauf ausgereizt haben (oder einfach aus Faulheit) und und dann erstmal ein paar Wochen mit dem Ummelden warten. So lange fällt zunächst alles auf den letzten eingetragenen Halter zurück. Glücklich, wer da beweisen kann, daß er das Auto wirklich verkauft hat (es soll nämlich umgekehrt auch vorkommen, daß jemand z.B. Unfallflucht begeht und behauptet er hätte das Auto verkauft), die Scherereien hat er trotzdem.
Cu Rene
Hallo,
mit dem Kaufvertrag geht beim zugelassenen Wagen die Versicherung (nicht der SFR) auf den Käufer über. Der hat aber ein Sonderkündigungsrecht, was bei der Ummeldung in Kraft tritt.
Klar, als Käufer würde ich einen Verkäufer auch nicht über die Gefahren hinweisen, falls er den Wagen zugelassen verkaufen würde.
Aber frage doch vorab den Verkäufer, ob der Wagen abgemeldet wird und Du Kurzzeitkennzeichen benötigst. Wobei sich das evtl. nicht lohnt, wenn ihr beide im selben bzw. nahegelegenen Kreis wohnt. Obwohl: Alleine für eine Probefahrt sollten Kennzeichen vorhanden sein.
Wichtig ist halt, dass Du alle Papiere erhältst. Also Fzg-Brief sowieso. Und entweder Schein und Kennzeichen oder den entwerteten Schein.
Beste Grüße
Guido