Kauf von Eigentumswohnung mit Mietern

hallo,
nehmen wir an jemand möchte sich eine eigentumswohnung kaufen.
in dieser wohnung wohnt noch eine familie zur miete. der derzeitige eigentümer und vermieter verkauft die wohnung mit den
mietern, dh man müsste den mietern kündigen wenn man selbst in der wohnung wohnen will.
meine frage ist jetzt:
wenn die familie nicht ausziehen möchte müsste man das ja einklagen,
wird sich das dann über jahre ziehen bis man das durch hat?
und was ist wenn ein familien mitglied dort schwanger werden würde? kann man
der fam. dann nicht mehr kündigen?

wenn die familie nicht ausziehen möchte müsste man das ja
einklagen,

ja

wird sich das dann über jahre ziehen bis man das durch hat?

vielleicht-kommt auf die jeweilige Situation an.Kann unter Umständen, wenn die Mieter nicht einlenken, schon 1-2 Jahre dauern.

und was ist wenn ein familien mitglied dort schwanger werden
würde? kann man
der fam. dann nicht mehr kündigen?

Schwangerschaft ist kein Grund, sich keine neue Wohnung suchen zu können. Im letzten Vierteljahr der Schwangerschaft wird sicher auf Antrag nicht zwangsweise geräumt, aber bei einer Schwangerschaft ist wenigstens die Dauer abschätzbar.

Hallo.

Von dem Kauf einer ETW mit einer Familie als Mieter würde ich absehen. Vor einem Kauf ist unbedingt Rechtsrat einzuholen.

In manchen Städten in Ballungszentren existiert z. B. eine Sperrfrist für die Anmeldung von Eigenbedarf. Wenn man also Pech hat, muss man mehrere Jahre Sperrfrist einhalten, bevor man überhaupt Eigenbedarf anmelden „darf“. Selbst wenn man dann Eigenbedarf geltend macht, kann es Jahre dauern, bis man erfolgreich räumt, wenn die Mieter z. B. in Berufung gehen oder sie erfolgreich geltend machen können, dass sie als kinderreiche Familie keine angemessene Ersatzwohnung finden können.

Hat man nach mehreren Jahren die Räumung erstritten, kann es passieren, dass die Ehefrau mit einer Risikoschwangerschaft zu Hause liegt und ihr die nächsten 6 Monate bis zur Entbindung kein Umzug zugemutet werden kann … etc. etc.

Wenn man eine ETW mit Mietern kauft, sollte man entweder:

  • einen entsprechend hohen Preisnachlass aushandeln (Rechtsanwaltskosten, Kosten des Räumungsverfahrens, evtl. Nichtnutzbarkeit der Wohnung für mehrere Jahre) oder
  • den jetzigen Eigentümer auffordern, den Mietern eine Abfindung zu zahlen und die Wohnung geräumt zu übergeben.

Hallo Leopold,

In manchen Städten in Ballungszentren existiert z. B. eine
Sperrfrist für die Anmeldung von Eigenbedarf.

im Prinzip ja. Es kommt auf den Rechtsstatus der Wohnung bzw. des Hauses an:

  • Besteht bereits Sondereigentum an der Wohnung, dann gibt es keine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen, auch in München nicht, wo diese ansonsten 10 Jahre beträgt.

  • Wurde ein Mietshaus in Sondereigentum aufgeteilt, dann besteht überall eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen, normal 3 Jahre, München 10 Jahre, andere Werte sind mir nicht bekannt.

Gruß, Karin

…Finger weg von so einer Wohnung…das gibt nur Ärger.