Ich habe am 14. 02.2012 ein gebrauchtes Auto gekauft,
mit Tüv neu!
Mein Bremspedal könnte ich nach 2 Wochen plötzlich nach rechts bewegen, da ich aber im Urlaub war habe ich es in der Werkstatt (Splint) reparieren lassen!
jetzt habe ich den Verkäufer damit kontaktiert, war Dienstag in einer Werkstatt die mir von Ihm genannt wurde, die Buchse ist kaputt!
Habe Donnerstag nachgefragt ob das Teil da ist, nein wäre kein Teil von der Stange!!!
Freitag war ich in einer Werkstatt meiner nähe, Stossdämfer Bremsen, linkes vorderrad blockiert usw. dieses Auto hätte kein Tüv bekommen dürfen, ich habe auch kein Zettel vom Tüv ausgehändigt bekommen!!!
Was kann ich machen?
Wer kann mir sagen welche Schritte ich gehen soll??
Danke schon mal im vorraus!
hi also erstens muss der verkäufer dir den tüv bericht aushändigen denn den musst du immer bei dir führen weil die polizei manchmal danach fragt bei einer kontrolle. und bei so vielen schäden die du erwähnst nach nur 1 monat ist das alles eigentlich kostenlos von dem verkäufer zu übernehmen . also erster schritt auf jeden fall den tüv bericht aushändigen lassen 2. den verkäufer auf die garantie und um kostenübernahme ansprechen wenn er total abblockt und vor allem wenn er kein tüv bericht hat würde ich sogar einen anwalt einschalten. hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen. ich wünsch dir alles gute und würd mich freuen wenn du später noch schreiben könntest wass du gemacht hast und wie die ganze sache ausgegangen ist. mfg
Hallo Tony, Danke ich gebe Dir bescheid!!! LG
Als erstes schauen wo und bei wem gekauft Privat oder Händler. Bei Privat schlechte Karten kann alles abstreiten und behaupten das es als Bastlerfahrzeug verkauft wurde. Zieht sich ewig hin, schlechte Karten.
Beim Händler gekauft? Dann Berufsgenossenschaft oder KfZ Innung einschalten und auf alle Fälle einen Rechstanwalt bemühen auch wenn es sich erst einmal teuer anhört. Ich würde einen DEKRA Sachverständigen bemühen und der weiß was dann genau zu tun ist. Viel Glück
Vielen Dank für deine Antwort,
ja ich habe es vom Händler gekauft,der weg über Anwalt wird wohl der beste sein!
Danke schönen Abend
Hallo Meike,
Du hast zwei Probleme, nämlich
- wer repariert die aufgetretenen Mängel und
- wer ist dafür verantwortlich und bezahlt auch die angefallenen Kosten.
Die Reparatur kannst du nur in einer Fachwerkstätte machen lassen und verantwortlich für die aufgetretenen Mängel ist nicht der TÜV - denn die Fehler sind ja erst nach der Überprüfung aufgetreten, sondern der Verkäufer.
Versuche daher mit dem Vorbesitzer zu sprechen und eine Einigung zu erzielen bzw. mit dem Händler, falls du dort gekauft hast.
Viel Erfolg
Der Siebenbürger