Kauf von GmbH für 1 EUR

Kauf einer GmbH für 1 EUR. Binnen 1 Woche müssen die Gesellschafter ausbezahlt werden mit Betrag z.B. EUR 50.000.
Können die EUR 50.000 komplett der Steuer gegenüber geltent gemacht werden?

MfG
Verut

Kannst du die Frage noch mal so stellen, dass man sie auch versteht?
Ist der Kaufpreis für die GmbH-Anteile 1,00 EUR? (Das Stammkapital der GmbH wird doch wohl mehr als 1,00 EUR betragen, nämlich mindestens 25.000 EUR?) Wenn aber der Kaufpreis nur 1,00 EUR beträgt (vermutlich, weil die Anteile nicht mehr als das wert sind), warum sollen die Gesellschafter dann „mit 50.000 EUR ausgezahlt werden“? Und von wem sollen sie überhaupt „ausgezahlt werden“? Vom Käufer erhalten sie doch schließlich den 1,00 EUR Kaufpreis. Darüber hinaus haben sie doch eigentlich überhaupt keinen Anspruch - oder was ist da geregelt?

Hallo, die GmbH soll für 1 EUR verkauft werden, da dies für den Verkäufer, der die Mehranteile der GmbH besitzt, steuerlich „besser“ ist. die Gesellschafter, die irgendwann einmal der Firma ein Darlehn gegeben haben (bestehend aus 3 Personen) werden dann binnen 1 Woche ausbezahlt mit dem Betrag von z.B. EUR 50.000. Das Stichwort ist hier wohl „ausbezahlt“. Kann diese „ausbezahlung (EUR 50.000)“ steuerlich abgesetzt werden? Wenn man die GmbH zum Preis von EUR 50.000 kaufen würde, würde man das ja komplett geltend machen können gegenüber des Finanzamtes. Aber wie ist es in diesem Fall?
Also wie ist es bei einer auszahlung, damit die verschiedenen eingetragenen Gesellschafter verschwinden? Gilt dies auch als „Kauf“?
Ich hoffe das war jetzt etwas besser zu verstehen :-/

Wenn schon die Anteile des Mehrheitsgesellschafters zusammen nicht mehr als 1 EUR wert sind, dann sind es ja wohl die Minderheitsanteile auch nicht. Das bedeutet: wenn der Erwerber den Minderheitsgesellschaftern deren Anteile abkauft, zahlt er dafür im Zweifel auch nicht mehr als je 1 EUR.

Wenn diese Minderheitsgesellschafter der GmbH irgendwann mal 50.000 EUR Darlehn gegeben haben, dann schuldet ja nicht der Käufer der GmbH-Anteile dieses Geld, sondern die GmbH selbst. Die Darlehnsrückzahlung hat doch nichts damit zu tun, dass die GmbH-Anteile den Eigentümer wechseln. Und selbst wenn aus Anlass des Verkaufs die GmbH ihre Darlehnsschulden zurückzahlt, verschwinden diese doch nur aus der Bilanz der GmbH; das wiederum hat mit dem Käufer der Anteile nichts zu tun. Der wendet doch überhaupt kein Geld auf, wenn die GmbH ihre Schulden zurückzahlt. Warum also sollte dieser Käufer dann in diesem Zusammenhang irgendwas absetzen können?

Hallo, also das ist mir jetzt alles etwas hoch :-/. Leider verstehe ich das nicht. Es ist doch auch üblich eine GmbH für EUr 0,00 zu kaufen und dann die Gesellschafter aus zu zahlen. Die bekommen ja dann auch keine EUR 0,00 sondern einen Verkaufsbetrag. Und ich kann ja nicht einfach einen Betrag der als Darlehn in der bilanz auftaucht mit z.B. EUR 40.000 mit 0,00 EUR oder 1,00 EUR auszahlen. Und natürlich hat die GmbH einen Wert von über EUR 1,00 und über die EUR 25.000 und sogar mehr Wert als der Kaufbetrag.
Meine Frage ist nur, ob ich den Betrag von z.B. EUR 50.000 absetzen kann. Es wäre ja dasselbe als wenn ich Ware kaufe. Die Rechnungen kann ich ja auch der Steuer gegeüber geltend machen. Hmmm ist alles etwas verzwickt irgendwie :-/ Vielleicht ist es noch wichtig, das Ware bei der GmbH mit gekauft wird. (Warenwert ist größer als Verkaufsbetrag). Es würde also nicht nur die GmbH auf dem Papier gekauft werden sondern quasi Ware eingekauft werden.

LG Verut

Hallo, also das ist mir jetzt alles etwas hoch :-/. Leider
verstehe ich das nicht.

Das ist nicht zu übersehen. Ich rate dir dringend, dich von einem Steuerberater oder einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen (am besten zuerst über das Wesen und die Eigenschaften einer juristischen Person [eine GmbH ist nämlich eine]).

Der Verkauf der GmbH, und die Rückzahlung evtl. vorhandener Kredite/ Einlagen, welche Dritte der GmbH gegeben haben, sind nach meiner Meinung als Laie 2 getrennte Sachen.

Tipp: Ein Steuerberater bringt Klartheit in Deine Gehirnwindungen.

Hmm naja aber leider kannst mir ja auch keine Antwort auf die Frage geben. Was eine GmbH ist weiss ich und einen steuerberater habe ich auch. Es war einfach eine rein interessen Frage die mir aber wohl nicht beantwort werden konnte. Ist doch eigentlich ne ganz einfache Frage aber naja… Trotzdem Danke!

Solange du in deiner Frage Probleme miteinander vermischst, die nichts miteinander zu tun haben (Beispiel: Die GmbH hat die Schulden gemacht, aber der Käufer der Anteile soll sie zurückzahlen), kannst du keine allumfassende Antwort auf deine Frage erwarten.

Hallo,

es gibt nur ein Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer der GmbH-Anteile und das ist der "Kauf"vertrag über die Anteile. Wenn als Kaufpreis 1 Euro bestimmt wurde, ist vom Käufer an den Verkäufer ein Betrag von 1 Euro zu bezahlen.

Darlehen des früheren Eigentümers an die GmbH stellen ein Rechtsverhältnis zwischen früherem Eigentümer (=Verkäufer) und der GmbH dar; der Käufer hat damit nichts am Hut.

Meine Frage ist nur, ob ich den Betrag von z.B. EUR 50.000
absetzen kann. Es wäre ja dasselbe als wenn ich Ware kaufe.´

Der Wareneinkauf/-verbrauch dient der Leistungserstellung eines Unternehmens und reduziert insofern die Steuerlast. Wenn eine Privatperson Gesellschaftsanteile an einer GmbH kauft, mindert das genauso wenig die Einkommensteuerlast wie der Kauf eine Kugelschreibers oder einer Tonne Kies.

Die Rechnungen kann ich ja auch der Steuer gegeüber geltend
machen. Hmmm ist alles etwas verzwickt irgendwie :-/
Vielleicht ist es noch wichtig, das Ware bei der GmbH mit
gekauft wird. (Warenwert ist größer als Verkaufsbetrag). Es
würde also nicht nur die GmbH auf dem Papier gekauft werden
sondern quasi Ware eingekauft werden.

Die Ware gehört der GmbH und nicht den Gesellschaftern. Die Vermögenssphären zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft sind strikt zu trennen. Daher auch der Hinweis meines Vorredners, daß es unabdingbar ist, vor der Transaktion die Kenntnisse im Gesellschaftsrecht aufzubessern.

Gruß
Christian