Hallo!
Das Bundesfinanzministerium hat ja Informationen zu angeblichen deutschen Steuerhinterziehern bei einer Person mit Mitteln des BND gekauft.
Dies dürften vertrauliche Informationen der betreffenden bank in Liechtenstein sein.
Haben sich nun das BFMin und/oder der BND sowie natürlich der Mittelsmann der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht?
Gibt es weitere Straftatbestände, die hier erfüllt sein könnten?
Wie sähen Eurer Meinung nach die adäquaten politischen Konsequenzen der Protagonisten aus?
Gruß,
M.