Kauf von priv. PKW mit erhebl. Mängeln

Hallo

welche rechtlichen Ansprüche kann man geltend machen bei folgendem Szenario:
Kauf von Privat ohne Gewährleistung, Gebraucht-PKW mit EL 2003, 20.000 €, laut Vorbesitzer unfallfrei.
Nach Kauf wurde in Vertragswerkstatt Riss an Achsaufhängung und defektes Differenzial festgestellt.

Was kann/sollte man tun?
Danke, wenn Ihr Euer Wissen an dieser Stelle teilt.
VG
Nadine

Huhu!

Was kann/sollte man tun?

Keine Ahnung, ob diese Schäden zwingend nur den einzigen Schluss zulassen, dass da mal ein Unfall passiert sein muss. Falls das nicht so ist, kann/sollte man sich kurz ärgern, denn Ansprüche hat man keine.

Hallo,

soweit ich informiert bin, kann man auch bei einem Privatkauf bei Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten. Alles was später ist, fällt unter Pech gehabt.

Würde da mal beim ADAC anrufen, die können da bestimmt genaueres sagen.

Viele Grüsse
Schneewebse

Hallo,

soweit ich informiert bin, kann man auch bei einem Privatkauf
bei Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Kauf vom Kaufvertrag
zurücktreten. Alles was später ist, fällt unter Pech gehabt.

das ist schlichtweg falsch.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Kauf von Privat ohne Gewährleistung, Gebraucht-PKW mit EL
2003, 20.000 €, laut Vorbesitzer unfallfrei.
Nach Kauf wurde in Vertragswerkstatt Riss an Achsaufhängung
und defektes Differenzial festgestellt.

Was kann/sollte man tun?

wenn der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat und der Käufer ihm das nachweisen kann, wäre der Gewährleistungsauschluss unwirksam.

Ansonsten sehe ich keine Rechtsgrundlage um Ansprüche geltend zu machen.

Gruß

S.J.

Vielen Dank, jetzt habe ich eine Indikation wie es in so einem Szenario weitergehen kann…
VG
nadine