Hallo,
angenommen:
Ich möchte mir ein Haus kaufen, gleichzeitig Wohnung verkaufen. Die Finanzierung für das Haus ist noch nicht unter Dach und Fach. Habe aber schon einen Käufer für meine Wohnung gefunden. Ich möchte einen Kauf-VOR-Vertrag mit ihm abschließen, damit ich nicht weiter nach Käufern suchen muss und er die Wohnung garantiert für sich haben kann. Wie könnte man einen Kauf-VOR-Vertrag formulieren, das eine Sicherheitsklausel enthält, dass ich die Wohnung nicht verkaufen muss, wenn das mit dem Haus nichts wird (warum auch immer)? Und ist dieser auch zu 100% rechtsbindend oder müssen wir auch dafür zum Notar? Da fallen ja Gebühren an.
Grüße, Robby