Hallo zusammen,
bitte um Hilfe für folgendes Problem:
Beim Kauf einer Wohnung wurde vom Käufer die im Laufe der Zeit „heruntergekommenen Fenster“ angesprochen. Vom Verkäufer & Makler wurde nur erwähnt, das dies noch behoben wird. Im Kaufvertrag lies man fixieren, dass „die Fenster noch saniert werden sollen - soweit Sonderumlagen anfallen, trägt diese noch der Veräußerer, der Erwerber ist von jegl. Inanspruchnahme freigesprochen“.
Des Weiteren wurde vermerkt, dass die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen beschlossen hat, die über Sonderumlagen bezahlt werden müssten.
Im guten Glauben, dass die Fenster ja noch saniert werden (lt. Aussage Verkäufer > hier ist noch Gewährleistung drauf, die werden noch gemacht) - nur eine Frage der Zeit), wurde die Wohnung gekauft.
Später stellte sich heraus, dass der Bauträger insolvent ist - somit die Fenster nicht mehr repariert werden. Zzgl. fallen noch XY€an Anwaltskosten an, die von der Eigentümergemeinschaft zu zahlen ist.
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Wie ist die Rechtslage, da verschwiegen wurde, dass noch ein mehrmonatiger Prozess daran hängt?
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Kann der Anteil der Sanierungskosten der genannten Wohnung vom Verkäufer einfordern, der jetzt für die Fenstersanierung anfallen würde?
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Kann der Anteil der Kosten für den Anwalt der genannten Wohnung beim Verkäufer eingefordert werden?
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Kann Schadensersatz vom Verkäufer eingefordert werden, da verschiegen wurde, dass die Angelegenheit schon längst beim Anwalt liegt?
Danke und viele Grüße
Tom