Hallo,
ich habe mir vor gut einer Woche eine Eigentumswohnung angesehen, die meinen Kriterien (Lage, Größe, Ausstattung) und meine finanziellen Rahmen (KP: 199.000) entspricht.
Da mich die Wohnung soweit überweit überzeugt hat habe ich mit dem Verkäufer einen zweiten Besichtigungstermin für den kommenden Sonntag (20.06) vereinbart, bei dem meine Mutter und ein Bekannter (der sich in Sachen Bau auskennt) dabei sein werden. Ich habe bisher mehreren Freunden von der Wohnung erzählt, bzw die Anzeige gezeigt, und alle stimmen mir zu, das das Preis/Leistungs-Verhältnis stimmt.
Falls bei der zweiten Besichtigung keine gravierenden Mängel auftauchen würde ich die Sache gerne in trockene Tücher packen. Leider liest man im Internet verschiedenes über die Gültigkeit mündlicher Aussagen und schriftlicher Dokumente.
Nehmen wir an, ich einige mich mit dem Verkäufer auf einen Preis von 195.000, wäre es dann ausreichend, das unter Zeugen zu sagen und die Hände zu schütteln oder brauche ich unbedingt etwas schriftliches ? Falls ja, reicht es aus, ein schriftliches Kaufangebot abzugeben und diesen ggf. gegenzeichnen zu lassen ?
Ich bin etwas verwirrt: Auf der einen Seite heißt es „mündliche Verträge gelten wie schriftliche“ auf der anderen hört man jedoch, das in Sachen Immobilien ohne Notar alles Schall und Rauch ist.
Ich freue mich über Eure Antworten 
Hi,
Ich bin etwas verwirrt: Auf der einen Seite heißt es
„mündliche Verträge gelten wie schriftliche“ auf der anderen
hört man jedoch, das in Sachen Immobilien ohne Notar alles
Schall und Rauch ist.
beides ist richtig. Grundsätzlich sind mündliche Verträge genauso gültig wie schriftliche, es sei denn, per Gesetz ist im konkreten Fall etwas anderes geregelt.
Und bei Immobilienkäufen bestimmt das Gesetz nun mal, daß sie der Schriftform bedürfen und vor einem Notar geschlossen werden müssen.
Sicher ist hier die Sache also erst, wenn der Vertrag vor dem Notar unterschrieben wurde.
Gruß Stefan
Das stimmt. Tatsächlich ist selbst ein schriftliches Kaufreisangebot, dass der Verkäufer sofort annimmt und gegenzeichnet, letztlich nicht bindend.
Bis zum Notartermin muss man zittern, selbst dann, wenn man den Kaufpreis voll zahlen würde. Auch dann - käme jemand, der dem Verkäufer on top mehr bietet - ist man nicht auf der sicheren Seite.
Man kann aber, da die Ntarkosten üblicherweise zu Lasten des Käufers gehen, den Eigentümer mit einem Trick zu locken.
Man gibt ein schriftliches Kaufpreisangebot ab, in das man reinschreibt, dass man direkt einen Notariellen Kaufvertrag in Auftrag gibt. Sollte der Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist abspringen, muss er die Kosten, die bis dahin z.B. für das Aufsetzen des Vertrages, das Zuschicken der Vertragsentwürfe, etc. anfallen, tragen.
Damit kann man zumindest ein wenig Verbindlichkeit in die Sache bringen.
Natürlich muss der Verkäufer zustimmen, hat ja aber auch ein berechtigtes Interesse daran, den Kauf abzuschließen.
Viel Glück,
Nina