Hallo,
Der Makler einer Bank hat telefonisch erklärt er möchte vom Käufer eine Kaufabsichtserklärung haben. Der Käufer fährt zur Bank und bekommt einen „Kaufantrag“ vorgelegt in dem steht "XY verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Grundstückseigentümer, das folgende Grundstück zum Preis von XXX zu erwerben.
Weiter sind die Maklerkosten aufgeführt, sowie dass der Käufer die Grudnerwerbsteuer und Notarkosten zu tragen. Der Erwerber ermächtigt den vermittler, die Käuferprovision nach abschluss des notariellen Kaufvertrags in Rechnung zu stellen.
Der Erwerber hält sich an dieses Angebot gebunden und bittet den Vermittler ihn von höheren Geboten zu verständigen.
Sollte der Grundstückseigentümer dieses Angebot annehmen und der Erwerber von seinem Gebot zurücktreten, wird ohne Nachweis eines Schadens ein Betrag von Eur 0,- als pauschaler Unkostenerstatz zur Zahlung fällig.
Wozu soll sowas dienen? Wieso sollte sich der Käufer zu etwas verpflichten, wenn nicht gleichzeitig eine Reservierung zugesichert wird (punkt höheres Gebot eines anderen)? Eine Schadenssumme ist nicht eingetragen, also wird da auch nichts fällig, aber was für Konsequenzen könnten sich denn aus dieser „verpflichtung“ ergeben?
Der Kaufvertrag ist erst nach dem Notar gültig, alles andere zählt doch nicht, oder?
Also, warum sollte der Käufer sowas überhaupt unterschreiben? Mit dem Verkäufer sei er sich einig.
Gruss
M.