Kaufbestätigung per email Autoverkauf

Hallo, ich habe gestern mein Auto bei Autoscout24.de inseriert. Keine sekunde später hatte ich 4-5 Anrufe. Einer , wahrscheinlich ein Händler , fragte mich nach mängeln etc. und wollte von mir den entgültigen Preis wissen. Dies beantwortete ich, wo er darauf hin meinte, dass er das Auto in jedem Fall kauft, ich sollte schonmal das inserat löschen und er würde mir jetzt eine Email schicken, in dem er mir bestätigt das ich ihm das Auto verkaufe:

Folgende:

Sehr geehrte Frau Nathalie Olbrisch,

AutoScout24 hat eine neue Anfrage für Sie:
===Anfrage======================================================

Sehr geehrte Damen und Herren
wie Telefonisch vereinbart kaufe ich das Fahrzeug
für den Preis XXX

Das Fahrzeug wird nach Telefonischer absprache abgeholt.
Bitte um eine E-mail bestätiung
Mit freundlichen Grüssen

Jetzt antworten:…

Darauf hin habe ich ihm , noch während des Telefonates , geantwortet:

Hiermit bestätige ich Ihnen den Kauf wie telefonisch vereinbart.

Ich sagte ihm dass, das Auto vor 8 nicht abgeholt werden kann darauf sagte er noch, dass er sich morgen zwischen 3 und 4 Uhr melden würde.
Dies geschah nicht. Bis jetzt nicht.

Ich habe im Internet recherchiert, und viel gelesen über Betrug etc. Meine Frage jetzt, ist diese emailbestätigung ohne unterschrift, ohne Adresse und Name von mir bindend ?( er hat nur meine Handynummer und meine Emailadresse ) Und könnte er mich, wie Autoscout in einer email auf meine Anfrage sagt, das die bestätigung vor Gericht wirkung hat, vor Gericht wegen Schadensersatz auf mögl. Gewinn herziehen?

(Problem ist ja, ich habe das Auto heute extra abgemeldet, weil ich quasi die bestätigung hatte,kann nicht lange hier stehen bleiben weil es kein Privatgrundstück ist, also müsste ich es schnell weiter verkaufen. )

Vielen dank schon mal für Antworten, und guten Rat was ich tuen kann!!!

hallo,

gehen wir davon aus, dass das ganze kein reeller, sondern ein fiktiver fall ist, ist es so, dass der kaufvertrag in einem solchen fall bindend ist. inwieweit er vor gericht bestand hat, hängt davon ab, inwieweit das zustandekommen vom gericht als erwiesen angesehen werden kann, was wiederum davon abhängt, ob man das zustandekommen zweifelsfrei nachvollziehen kann. ob man das jetzt anhand einer adresse im vertrag oder nur anhand einer handynummer nachvollzieht, spielt keine rolle, sofern das gericht am zustandekommen keine zweifel hat.

schöne grüße

martin

Schon mal vielen dank, und was sollte ich am besten machen, das Auto kann nicht lange hier stehen bleiben, und wenn ich es jetzt weiter verkaufe, und er kommt mit ja Schadensersatz usw…