Kaufe Haus aus zwangsverwaltung

Guten Tag liebe Leser,
ich wende mich heute an Sie,da ich keinen Ausweg mehr weiss.

Im Juni schaute ich mir ein Gebäude an

Im Juli gab ich meine verbale zusage dieses Objekt zu kaufen.

Es befand sich in Zwangsverwaltung
Mein Notar erstellte einen Kaufvertrag.
Durch urlaubszeit unterschrieb der verkäufer erst am 04.11.08

In meinem Kaufvertrag bin ich mit 5 Mietpartein einverstanden.

Der Zwangsverwalter vermietete trotz meiner Aussage, bitte keinen weiteren Wohnraum vermieten ,im Oktober an einen weiteren Mieter.

Im Gutachten von 2002 ist das Haus noch in einem wesentlich besserem Zustand als 2008 zur Besichtigung
Herr … stellte den Mietern zusätzliche Räume zur Verfügung, auf meinen Hinweis, ich möchte ab Gebäudeübergabe alle nicht im Mietvertrag beschilderten Räume vom Mieter-Nutzer geräumt haben, erhielt ich böse Worte.
Im Januar gab es nochmals einen verbalen Kampf
am 04.02.09 nach allen Löschungsbewilligungen (Firmen)wurde der Kaufpreis überwiesen.
Somit hätte am folgenden Tag die Übergabe des Objektes stattfinden können.
Mit Bezahlung der Kaufsumme musste ich in die Rechte und Pflichten eintreten.
Auf meine Anfrage beim Herrn …, folgten wieder böse Worte: seine Aussage: so lange sie nicht im Grundbuch stehen, haben sie keine Rechte.
Mehrmals bat ich beim AG Sonneberg um schnellste Bearbeitung.
Am 17.02.09 wurde die Zwangsverwaltung aufgehoben.
Am 19.02.09 kündigte Herr … rückwirkend zum 17.02.09 Versicherungen, Energieversorgung, Wasser, Scheeräumung,Mühlabfuhr,einfach alle anfallenden Dinge, leider ohne Absprache.
Bis heute habe ich keine Übergabe meines Objektes erhalten.
Die zugehörigen Schlüssel übergab herr Schöbel der Lebensgefährtin vom Verkäufer in einem Umschlag mit den Worten: die YYYYY holt das hier ab.

Ich suchte einen Anwalt in Suhl auf, leider wurde die Situation nur noch schlimmer.
Im März zahlten von den 6 Mietern nach mehrfacher Ansprache 4 Mieter ihre Miete.
In diesem Monat hat sich einiges verändert:
Es befinden sich in meinem Gebäude 2 Gewerbemieter.
und 4 Wohnungsmieter.
Ich kaufte mir das haus um ein eigenes Kaffee zu eröffnen.
Kündigte fristgerecht zum 30.05.09 einem Gewerbemieter und 2Wohnmietern um mein Kaffee zu eröffnen und selbst aus 2 Wohnungen zu 1 Wohnung zuverbinden.(möchte selbst einziehen)
Der Gewerbemieter zog ab dem 15.03.09 aus , oder sagen wir es mal aus meiner sicht, er verlies das Gebäude und nahm alles mit was abzuschrauben ging.
Die Türen zu seinen Mieträumen waren alle offen, jeder konnte das Haus betreten ohne einen Schlüssel zu benutzen.

Herr XXX, so heißt der gewerbemieter schrieb mir einen Brief in dem er sich auf den Mietvertrag von Herrn … bezieht. Teilte mir mit, das durch meine nicht Schneeräumpflicht und des Gebäudezustandes er von sofortiger Kündigung gebrauch macht.
Es würde Wasser ins gebäude laufen
Er mietete laut Vertrag 120qm zu einem Betrag von 200 Euro Miete,plus nutze ca 40qm kostenfrei.
Seine Kosten erhöhte ich nicht,durch meine Kündigung an ihn wurde er sehr verbal ungehalten.
Meine Nerven lagen zu dieser Zeit sehr tief.

Herr XXX maßte sich Eigentumsrechte an.

Durch Zufall erfuhr ich, das Herr XXX eine Stromzahlung von 23 Euro monatlich zahlt.
Die Mieter oben in der Wohnung zahlen ca 80 Euro sind beide berufstätig und das Mädchen besucht die Schule.

Der Verkäufer sAGTe, der Strom geht über einen Zähler. Natürlich kann ich nicht beweisen, das Herr … es nicht wusste.Jedoch nach dem Herr XXX wieder einen Gewerberaum in einem Zwangsverwaltungsobjekt von Herrn … bekam,denke ich Herr … sollte doch etwas intensiver kontrolliert werden.
Auf dem Papier liegen die gesammten Nebenkosten des Objektes bei ca 1450 Euro
eingenommen werden aber nur ca 620 Euro.
Seit Dezember 09 läuft mein Kredit bei der Bank, bis jetzt kann ich alles noch zahlen.
Die noch wohnenden Mieter erzählen mir: die Miete habe ich Herrn … gegeben.
jetzt frage ich sie, an wen muss ich mich wenden?
Wer kann diese Situation kontrolieren?

leider kann ich mir einen Anwalt nicht leisten, denn dieses Haus wird mich wenn es so weiter geht in die Insulvenz bringen

Ist es denn noch normal, das ein Zwangsverwalter soviele Rechte hat?
Selbst wenn ich keine Antwort erhalte, habe ich mir meine momentanen Sorgen vom Herzen gesprochen.

Danke

Hallo

zunächst muss man feststellen dass ein Zwangsverwalter die selben Rechte hat wie ein Eigentümer. Er wird meist vom Gericht bestellt und verwaltet das Eigentum bis zur Veräußerung.

Ich habe schon merhfach mit Zwansverwaltungen zusammen gearbeitet, und konnte nie solche Probleme feststellen. Sicherlich gibt es welche die sagen wir mal nicht sehr gut sind, aber ich kam mit allen gut zu recht. Üblicher Weise sollte man auch Absprachen schriftlich tätigen, damit man später besser bei der Beweislast da steht.

Ich habe nicht ganz rauslesen können ob es bei dem besagten fiktiven Fall über einen freie Verkauf oder eine Zwangsverseteigerung gekauft wurde.

Soweit ich es rausgelesen habe gibt es ein Grundlegendes Problem, man ist überfordert mit der Situation, Fachlich, Mental und Finanziell.
Das ist kein guter Anfang, denn leider ist es so das Mieter mehr Rechte haben als Vermieter, und man dann schon einen langen Atem haben muss.
Dies wird sich bei evtl. Neuvermietungen etwas bessern weil man die Mieter dann selbst aussuchen kann - aber man kann ja nur vor den Kopf schauen.

Vielleicht stellt man die Fragen noch mal etwas sturkturierter ein damit sie auch beantwortet werden können.

Grüße