Hi,
angenommen ich bin Eigentümer einer größerer Anzahl Supermärkte/Baumärkte/… und möchte dort gerne die Kunden mit aktueller Popmusik (also keine neuaufgenommenen Klassikstücke deren Autoren >70Jahre tot sind) berieseln. MUSS ich dann GEMA-Gebühren bezahlen oder kann ich auch mit den entsprechenden Plattenfirmen frei verhandelbare Einzelverträge abschließen was mich ggf. billiger kommt?
Grüße,
J~
An sich nein
Die Gema behält sich für gemeldete Titel ein Exklusivitätsrecht für die Leistungsschutzrechte für Deutschland vor. Ich gehe aber mal davon aus, dass man mit einer vorher ausgehandelten Pauschale mit der GEMA (nur 1 Verwaltungsakt) günstiger kommt, als beim rumhandeln mit mehreren Musikverlegern! Die sind nämlich Inhaber der sog. Leistungsschutzrechte um die es dabei geht. Und lt. meinen Erfahrungen oft zickig. Verleger fühlen sich öfters mehr als „Künstler“ als die Musiker selbst. Der GEMA ist das wurscht, Hauptsache die Kohle kommt.
PS: die GEMA ist im Grunde genommen ein Inkasso-Verein. Sonst nix.
Gruß
Stefan
Die Gema behält sich für gemeldete Titel ein
Exklusivitätsrecht für die Leistungsschutzrechte für
Deutschland vor. Ich gehe aber mal davon aus, dass man mit
einer vorher ausgehandelten Pauschale mit der GEMA (nur 1
Verwaltungsakt) günstiger kommt, als beim rumhandeln mit
mehreren Musikverlegern! Die sind nämlich Inhaber der sog.
Leistungsschutzrechte um die es dabei geht. Und lt. meinen
Erfahrungen oft zickig. Verleger fühlen sich öfters mehr als
„Künstler“ als die Musiker selbst. Der GEMA ist das wurscht,
Hauptsache die Kohle kommt.
PS: die GEMA ist im Grunde genommen ein Inkasso-Verein. Sonst
nix.
Nein die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft bzw. ein Verein der für den Urheber die Rechte wahrt und dementsprechend dagegen vorgeht.
Für die Beschallung von Supermärkten besteht aber auch die Möglichkeit sog. Gemafreie Musik zu verwenden.
Es gilt dann lediglich falls die Gema Kontrollen durchführt, von den Musikstücken eine Ausflistung parat zu haben, in der aufgeschlüsselt ist welche Musikstücke im Markt spielen und dass diese Gema frei sind. Auch vom Interpreten der Gemafreien Musik sollte eine Bestätigung vorliegen, dass die Musik die von Ihm produziert wird gemafrei ist.
Zu den Kontrollen: Die GEMA ist berechtigt solche Kontrollen durchzuführen.
Gruß
Highspeed24
Gruß
Stefan
Für die Beschallung von Supermärkten besteht aber auch die
Möglichkeit sog. Gemafreie Musik zu verwenden.
Es gilt dann lediglich falls die Gema Kontrollen durchführt,
von den Musikstücken eine Ausflistung parat zu haben, in der
aufgeschlüsselt ist welche Musikstücke im Markt spielen und
dass diese Gema frei sind. Auch vom Interpreten der Gemafreien
Musik sollte eine Bestätigung vorliegen, dass die Musik die
von Ihm produziert wird gemafrei ist.
Hallo,
allerdings ist auch für GEMA-freie Musik oft eine Lizenzgebühr an den Verlag (z.B. Sonoton) zu zahlen.
Gruß
Kater
Hallo
Hallo,
allerdings ist auch für GEMA-freie Musik oft eine Lizenzgebühr
an den Verlag (z.B. Sonoton) zu zahlen.
Gruß
Kater
Um die dann zu umgehen hilft nur eines:
Selber fiedeln 
SCNR 
Gruß
Highspeed24
Hi,
Die Gema behält sich für gemeldete Titel ein
Exklusivitätsrecht für die Leistungsschutzrechte für
Deutschland vor.
das heißt die Verwertung ist, einmal an die GEMA übertragen, nicht mehr frei verhandelbar?
Angenommen REWE will mit BMG einen „Liefervertrag“ aushandeln. Dann geht das nur, wenn BMG für diese Lieder komplett auf die GEMA verzichtet? Traurig, traurig…
Grüße,
J~
Ich gehe aber mal davon aus, dass man mit
einer vorher ausgehandelten Pauschale mit der GEMA (nur 1
Verwaltungsakt) günstiger kommt, als beim rumhandeln mit
mehreren Musikverlegern! Die sind nämlich Inhaber der sog.
Leistungsschutzrechte um die es dabei geht. Und lt. meinen
Erfahrungen oft zickig. Verleger fühlen sich öfters mehr als
„Künstler“ als die Musiker selbst. Der GEMA ist das wurscht,
Hauptsache die Kohle kommt.
PS: die GEMA ist im Grunde genommen ein Inkasso-Verein. Sonst
nix.
Gruß
Stefan
Hi,
Für die Beschallung von Supermärkten besteht aber auch die
Möglichkeit sog. Gemafreie Musik zu verwenden.
klar. Da kann sich der Sohn des Marktleiters hinsetzten und auf der Heimorgel selbstkomponierte Stücke spielen 
Aber darauf wollte ich nicht hinaus. Außerdem soll der Umsatz ja gesteigert werden und nicht in den Keller sacken 
J~
naja es gibt aber auch noch andere Unternehmen die gemafreie musik machen. da muss man nur mal auf die suche gehen.
es gibt auch gemafreie musik die zum kaufen anregen soll 
vielleicht ist das ja eher in deinem sinne.
Gruß
Highspeed24
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das heißt die Verwertung ist, einmal an die GEMA übertragen,
nicht mehr frei verhandelbar?
Angenommen REWE will mit BMG einen „Liefervertrag“ aushandeln.
Dann geht das nur, wenn BMG für diese Lieder komplett auf die
GEMA verzichtet? Traurig, traurig…
Ja das ist leider so 
Nein, ist es nicht! Die BMG kann doch nicht auf die GEMA verzichten, da die BMG nicht der Urheber der Werke ist. Wenn mein Lied im Supermarkt gespielt wird, will ich doch auch meine Tantiemen dafür sehen, oder? Da würde ich als Komponist oder Texter der BMG aber ganz kräftig auf die Hütte steigen, wenn die großzügig über meinen Urheberschutz verfügen.
Gruß
Kater