Kaufm. IHK-Externenprüfung - Wie funktioniert das?

Liebe Fachleute,

ich habe vor ein paar Tagen von der Möglichkeit erfahren, dass man Berufsabschlüsse auch über eine sogn. Externenprüfung vor der IHK/HWK erweben kann.
Ich arbeite seit über 12 Jahren als Verwaltungsangestellter, habe aber dafür keine formelle Qualifikation. Ich würde sehr gerne die Stelle wechseln, aber ohne einen IHK-Abschluss ist da nichts zu machen. Auch viele Weiterbildungsangebote kann ich wegen fehlender Prüfung nicht wahrnehmen.
Leider hat mich bisher niemand über die Möglichkeit der Externenprüfung aufgeklärt. Ich brenne natürlich darauf, mehr darüber zu erfahren. Die IHK lässt mich derzeit etwas warten und außerdem möchte ich auch gerne andere Informationsquellen zu Worte kommen lassen. Erste Informationen hinsichtlich mindest. Berufstätigkeit und Nachweis zur Tätigkeit habe ich bereits.
Ich suche nun Kontakt zu Personen, die sich mit dieser Thematik auskennen und mir Tips geben können.

Diese Fragen beschäftigen mich derzeit besonders:

  1. Wie sieht genau der geforderte Tätigkeitsnachweis aus? Was muss dort wie beschrieben sein?

  2. Ich habe gelesen, dass die kaufm. Prüfungen seit diesem Sommer bundesweit Einheitlich sein sollen. Gilt dies auch für die Externenprüfungen?

  3. Kann man eine Externenprüfung auch dann ablegen, wenn man die Bedingungen zwar erfüllt, aber aktuell nicht im geprüften Tätigkeitsbereich arbeitet?

  4. Ich finde im Internet derzeit keine wohnortnahen Anbieter von Vorbereitungskursen. Gibt es auch geeignete Fernkurse?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt vielmals

Gruß Marc

Hallo,

wenn du hier keine konkreten Antworten zu deinen Fragen bekommst, bleibt nichts anderes übrig als die zuständige Stelle nach dem BBiG zu befragen. Neben der IHK oder der HK gibt es noch mehrere andere. Externe Abschlußprüfungen sind in allen anerkannten Ausbildungsberufen möglich. „Verwaltungsangestellte“ ist kein anerkannter Ausbildungsberuf und somit auch keiner zuständigen Stelle zuordenbar. Deine Formulierung riecht nach öffentlichen Dienst. Damit wäre weder die IHK noch die HK zuständig. Nähere Angaben über den jetzigen Arbeitgeber wäre hilfreich, die zuständige Stelle zu benennen.

Gruß
Otto

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