Kaufmann, mehrere Firmen, Mitarbeiter intern verle

Hallo Zusammen,

Folgende Frage beschäftigt mich, jedoch Google und Co. konnten mir bisher nicht weiterhelfen.

Man ist eingetragener Kaufmann und hat zwei Firmen (verschiedene Geschäftsfelder) mit mehreren Mitarbeitern.

Frage a)
Reicht eine Gewerbeerweiterung des bestehenden Geschäftsfelds um das neue branchenfremde Gewerbe oder brauch man eine völlig unabhängige neue Anmeldung?

Frage b)
Was kann im schlimmsten Fall (z.B. steuerrechtlich bei Prüfung durch Finanzamt) passieren wenn obige Anmeldung nicht ausreicht.

Frage c)
Kann man Mitarbeiter aus dem einen bestehenden Unternehmen an sein zweites Unternehmen verleihen und damit der zweiten Firma eine Rechnung für diese Dienstleistung stellen?
Es ist ja irgendwie intern, da der Arbeitsvertrag nur mit einem AG geschlossen wurde (z.B. die Dame aus der Buchhaltung, welche ja dann für beide Unternehmen tätig würde).

Frage d)
Funktioniert die Vermietung auch für Güter (Fahrzeuge, IT Struktur etc.?).

Besten Dank.
Jürgen

Hallo,

Man ist eingetragener Kaufmann und hat zwei Firmen
(verschiedene Geschäftsfelder) mit mehreren Mitarbeitern.

Frage a)
Reicht eine Gewerbeerweiterung des bestehenden Geschäftsfelds
um das neue branchenfremde Gewerbe oder brauch man eine völlig
unabhängige neue Anmeldung?

hat man nun zwei Firmen oder eine? Hat man eine, kann man selbstverständlich auch in anderen Gebieten tätig werden, sofern das keiner speziellen Genehmigung bedarf. Einfach beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hat man zwei Firmen, kann jede in ihrem Bereich tätig sein. Die Frage ist etwas unverständlich.

Frage b)
Was kann im schlimmsten Fall (z.B. steuerrechtlich bei Prüfung
durch Finanzamt) passieren wenn obige Anmeldung nicht
ausreicht.

Das hat mit der Steuer eigentlich nichts zu tun. Die wollen ihr Geld. Egal wie und mit was das verdient wurde.

Frage c)
Kann man Mitarbeiter aus dem einen bestehenden Unternehmen an
sein zweites Unternehmen verleihen und damit der zweiten Firma
eine Rechnung für diese Dienstleistung stellen?

Wieder unverständlich. Selbstverständlich kann Firma A für Firma B tätig werden in dem Mitarbeiter der Firma A Dienstleistungen für B verrichten. Das ist aber kein Verleih von Arbeitskräften. Ein solcher ist erst nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig (Stichwort Arbeitnehmerüberlassung - Zeitarbeit)

Frage d)
Funktioniert die Vermietung auch für Güter (Fahrzeuge, IT
Struktur etc.?).

Vermieten darf man so ziemlich alles außer halt Menschen/Mitarbeiter. S.o. oder auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberla…

Gruß

S.J.

Guten Tag,

Hallo,

Hallo und danke für die rasche Antwort,
anbei noch meine Klarstellung für unklaren Angaben.

Man ist eingetragener Kaufmann und hat zwei Firmen
(verschiedene Geschäftsfelder) mit mehreren Mitarbeitern.

Zwei Firmen, Firma A (EDV)+ Firma B (Gemischtwarenladen). Also jeweils branchenfremd.

Frage a)
Reicht eine Gewerbeerweiterung des bestehenden Geschäftsfelds
um das neue branchenfremde Gewerbe oder brauch man eine völlig
unabhängige neue Anmeldung?

hat man nun zwei Firmen oder eine? Hat man eine, kann man
selbstverständlich auch in anderen Gebieten tätig werden,
sofern das keiner speziellen Genehmigung bedarf. Einfach beim
zuständigen Gewerbeamt melden. Hat man zwei Firmen, kann jede
in ihrem Bereich tätig sein. Die Frage ist etwas
unverständlich.

Keine besondere Genehmigung erforderlich. Laut Gewerbeamt ist das kein Problem (also eine Gewerbeerweiterung möglich), das Finanzamt sagt 2 unabhängige Gewerbeanmeldungen (also keine Gewerbeerweiterung möglich).

Frage b)
Was kann im schlimmsten Fall (z.B. steuerrechtlich bei Prüfung
durch Finanzamt) passieren wenn obige Anmeldung nicht
ausreicht.

Das hat mit der Steuer eigentlich nichts zu tun. Die wollen
ihr Geld. Egal wie und mit was das verdient wurde.

Frage c)
Kann man Mitarbeiter aus dem einen bestehenden Unternehmen an
sein zweites Unternehmen verleihen und damit der zweiten Firma
eine Rechnung für diese Dienstleistung stellen?

Wieder unverständlich. Selbstverständlich kann Firma A für
Firma B tätig werden in dem Mitarbeiter der Firma A
Dienstleistungen für B verrichten. Das ist aber kein Verleih
von Arbeitskräften. Ein solcher ist erst nach ausdrücklicher
Genehmigung zulässig (Stichwort Arbeitnehmerüberlassung -
Zeitarbeit)

Danke. Verleih war falsch ausgedrückt. Also kann man die Dame aus der Buchhaltung der Firma A auch für die Firma B arbeiten alssen und stellt dies in Rechnung.

Frage d)
Funktioniert die Vermietung auch für Güter (Fahrzeuge, IT
Struktur etc.?).

Vermieten darf man so ziemlich alles außer halt
Menschen/Mitarbeiter. S.o. oder auch unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberla…

Gruß

S.J.

Gruß, Jürgen