ein Kaufmann betreibt ein Handelsgewerbe->Ein HAndelsgewerbe erfordert ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.
Was versteht man unter Geschäftsbetrieb?
(mir leuchtet das nicht ganz ein, weil ein Kioskbesitzer ja kein Kaufmann ist, obwohl er ja in einem Kiosk sitzt -> heißt das, dass das Kiosk kein Geschäftsbetrieb ist? Sondern zum Beispiel die Verwaltung ein Geschäftsbetrieb ist?)
Was sind freie Berufe? Weil sie ja auch kein Kaufmänner sind…
Was versteht man unter Geschäftsbetrieb?
(mir leuchtet das nicht ganz ein, weil ein Kioskbesitzer ja
kein Kaufmann ist, obwohl er ja in einem Kiosk sitzt ->
heißt das, dass das Kiosk kein Geschäftsbetrieb ist? Sondern
zum Beispiel die Verwaltung ein Geschäftsbetrieb ist?)
Das ist in der Tat nicht immer ganz einfach abzugrenzen. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Merkmalen, anhand derer eine derartige Feststellung getroffen werden kann.
Das wesentlichste Merkmal ist dabei wohl das Erfordernis der Buchführung und Bilanzierung. Wenn die Geschäftsumfänge dermaßen umfangreich sind, dass sie nur noch durch Buchhaltung und Bilanzierung sachgerechr und übersichtlich zu erfassen sind. Der Kioskbesitzer rechnet nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Er nimmt also all seine Einnahmen und zieht davon die Ausgaben ab - vereinfacht gesprochen. Das kann er auch, da sich seine Geschäftsumfänge in einem Rahmen bewegen, der auch ohne weitere Systematisierung noch einsehbar ist.
Bei Handwerkern kann es hingegen schon anders aussehen. Viele Kunden und Lieferanten bzw. Maschinen, die über eine längere Zeit zu nutzen sind (Thema Abschreibungen - wenngleich diese auch beim EÜR-Anwender von Bedeutung sind).
Ferner sind folgende Merkmale zu nenenn:
Firmenführung sowie die kaufmännische Ordnung der Vertretung (wer darf was, ist es wichtig, die deutlich zu kennzeichnen und die Haftung.
Was sind freie Berufe? Weil sie ja auch kein Kaufmänner sind…